Grenzach-Wyhlen Land hilft Opfern

Die Oberbadische
Für Starkregen-Geschädigte stellt das Land finanzielle Hilfen zur Verfügung. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Starkregen: Anträge stellen

Grenzach-Wyhlen. Das Land hilft jenen finanziell, die während des Zeitraums zwischen dem 28. Mai und dem 8. Juni durch die zahlreichen Starkregenereignisse geschädtigt wurden. Wie die Gemeindeverwaltung gestern bekannt gab, gilt dies auch für Grenzach-Wyhlen. Zwecks schneller finanzieller Unterstützung der Betroffenen hat das Land Baden-Württemberg entsprechende Mittel freigegeben, die Betroffene bei der Gemeinde beantragen können, heißt es in der Mitteilung.

Bei der vom Land gewährten Soforthilfe handelt es sich um eine unbürokratische Unwetterhilfe für Privatleute sowie kleinere Unternehmen. Dabei geht es vor allem um erste unumgängliche Beschaffungen von verloren gegangenen Gegenständen des täglichen Bedarfs, deren Wert nicht anderweitig gedeckt bzw. erstattet wird. Nach derzeitigem Stand darf nur für Unwetterereignisse innerhalb des genannten Zeitraums Soforthilfe gewährt werden.

In Grenzach-Wyhlen können die Anträge bis zum 15. Juni zu den Öffnungszeiten bei der Gemeindekasse abgegeben werden. Die Kasse prüft die Vollständigkeit des Antrags und den Nachweis des glaubhaft gemachten Schadens. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Einkommensgrenzen gelten, daher ist ein Einkommensnachweis mit abzugeben.

Weitere Informationen: Die genauen Hilfen und Anforderungen können auf der Internetseite https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/katastrophenschutz/informationen-zur-unwetter-soforthilfe/ nachgelesen werden.

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