Grenzach-Wyhlen „P2G“-Verfahren einen Schritt weiter

Die Oberbadische
Auf dieser Fläche vor dem Wasserkraftwerk in Wyhlen soll eine Anlage zur Wasserstofferzeugung entstehen. Foto: Tim Nagengast Foto: Die Oberbadische

Wasserstoff-Anlage: Antragsunterlagen sind einsehbar / Energiedienst bietet Bürgerinformationsstunden an

Von Tim Nagengast

Das Genehmigungsverfahren zur geplanten Wasserstoffanlage („P2G“) am Wasserkraftwerk Wyhlen ist einen Schritt vorangekommen. Das Regierungspräsidium Freiburg habe die Vollständigkeit der Genehmigungsunterlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz erklärt, teilt Energiedienst mit.

Grenzach-Wyhlen. Die Antragsunterlagen sowie der Antrag für die „Power-2-Gas“-Anlage können ab sofort bis zum 6. Juni bei der Gemeindeverwaltung Grenzach-Wyhlen, Rathaus Wyhlen, Rheinfelder Straße 19, sowie beim Regierungspräsidium, Schwendistraße 12, in Freiburg, während der jeweiligen Dienststunden von jedem interessierten Bürger eingesehen werden. Die Antragsunterlagen umfassen unter anderem auch mehrere Gutachten, heißt es vonseiten der Firma Energiedienst.

Um Fragen der Anwohner und der übrigen Bevölkerung direkt zu beantworten, lädt das Unternehmen zusätzlich zu zwei Fragestunden im Wasserkraftwerk Wyhlen ein. Am Donnerstag, 11. Mai, und Donnerstag, 18. Mai, erklären jeweils von 15 bis 20 Uhr die Projektverantwortlichen von Energiedienst sowie Mitarbeiter des beauftragten Planungsbüros die Antragsunterlagen. Dabei liegen die gleichen Unterlagen wie bei der Gemeindeverwaltung und dem Regierungspräsidium aus, heißt es in der Mitteilung weiter.

Hintergrund

Die Firma Energiedienst (ED) plant auf dem Gelände des Wasserkraftwerks Wyhlen den Bau einer Erzeugungsanlage für Wasserstoff. Im Rahmen eines „Leuchtturmprojektes“ soll mittels einer „Power-to-Gas“-Anlage via Elektrolyse Wasserstoff aus Wasser hergestellt werden. Dieser soll beispielsweise beim Betrieb von Brennstoffzellenfahrzeugen zum Einsatz kommen. Der zu Erzeugung notwendige Strom kommt vom Flusswasserkraftwerk. Aktuell sieht ED den Bau einer Anlage mit einer Leistung von einem Megawatt auf einem 2000 Quadratmeter umfassenden Plangebiet innerhalb seines eingefriedeten Betriebsgeländes neben dem Wasserkraftwerk vor. Das Betriebsgebäudes mit Trafostationen, Rückkühler, Abfüllstationen und Speicherelementen soll maximal 7,20 Meter hoch sein. Zudem sollen das Dach begrünt und die Grundfläche des Gebäudes auf 500 Quadratmeter begrenzt werden. Mit der bei der Produktion des Wasserstoffs entstehenden Wärme sowie der Abwärme des Wasserkraftwerks will ED ein Wärmenetz betreiben, welches das geplante Wohngebiet in der Nähe des Kraftwerks versorgen soll.

Neben dieser Industrieanlage will das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) eine nach heutigem Stand der Technik optimierte 300-Kilowatt-Elektrolyse erproben.

Kritik

Dem Projekt kritisch gegenüber steht die Bürgerinitiative Wasserkraftwerk am Altrhein (BI), der unter anderem direkt vom Anlagenbau direkt betroffene Anlieger angehören. Sprecher ist Michael Kempkes. Die BI, die auch Unterschriften sammelt, befürchtet unter anderem Lastwagenverkehr durch die ruhige Kraftwerksiedlung und sieht Gefahren durch die bauliche Nähe der geplanten Anlage zu einigen Wohnhäusern heraufziehen. Auch sorgt sie sich um das Naturschutzgebiet Altrhein Wyhlen und die „Liegewiese“ beim Kraftwerk. Diese würde von der Anlage jedoch nicht tangiert, da die Wiese außerhalb des eingefriedeten Firmenareals von ED liegt.

Zuletzt war es relativ ruhig. Allerdings will BI-Sprecher Kempkes herausgefunden haben, dass die „P2G“-Anlage auf einem ausgewiesenen „Kiesbiotop“ entstehen könnte. So seien ufernahe Wiesen innerhalb des ED-Betriebsgeländes als solche ausgewiesen worden. Und zwar im Zuge der Erschließung des Wohngebiets „Am Wasserkraftwerk“ und des Gewerbegebiets „Fallberg-Ost“ im Jahr 2006. Das Kiesbiotop sollte als Ausgleichsfläche dienen, sagte Kempkes (wir berichteten).

Aktueller Sachstand

Noch ist der Bau der „Power-to-Gas“-Anlage selbst nicht genehmigt. Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat der Gemeinderat vor rund drei Monaten lediglich das Planungsrecht geschaffen. In dem Planwerk wird das Vorhaben als „Versorgungsanlage“ definiert.

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