Grenzach-Wyhlen RP: Geplante Einkapselung ist rechtmäßig

Die Oberbadische
Der zu BASF gehörende Teil der Keßlergrube (Perimeter 2), der ummantelt werden soll, umfasst eine Fläche von rund 32 000 Quadratmetern. Der im Verantwortungsbereich von Roche liegende Perimeter 1 wird vollständig ausgehoben. Grafik: Pressefoto BASF Foto: Die Oberbadische

Keßlergrube: Freiburger Behörde weist Widersprüche gegen BASF-Pläne zurück / Gemeinde wird den Klageweg beschreiten

Von Tim Nagengast

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat alle Widersprüche gegen den Sanierungsplan der BASF für die Keßlergrube vom Tisch gewischt. Die BASF soll somit ihren Anteil der Altlast wie vorgesehen im Boden belassen und einkapseln dürfen. Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen will nun dagegen Klage einreichen.

Grenzach-Wyhlen. Die von BASF geplante Einkapselung der Altlast mit hydraulischer Sicherung sei zulässig. Die erhobenen Widersprüche würden daher förmlich zurückgewiesen, heißt es in der gestrigen Pressemitteilung der Freiburger Behörde.

Das Paradoxe: Es geht um eine einzige Bodenaltlast, die allerdings im Verantwortungsbereich zweier Unternehmen liegt: BASF und Roche. Und beide Firmen verfolgen komplett unterschiedliche Sanierungspläne für ihren jeweiligen Anteil. Während der von Roche vorgesehene Komplettaushub von Perimeter 1 bereits im Gange ist (Kosten: rund 239 Millionen Euro), will BASF ihren Anteil (Perimeter 2) der Altlast stattdessen im Boden einkapseln, überdecken und mit hydraulischen Sicherungen versehen. Das Unternehmen schätzt die Kosten dafür auf rund 30 Millionen Euro.

Seit Dezember 2014 lag die „Geschichte“ quasi auf Eis. Damals hatte das Landratsamt Lörrach den BASF-Sanierungsplan für verbindlich erklärt und den Sofortvollzug angeordnet. Dagegen hatten unter anderem die Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Pratteln, Riehen und Muttenz, der BUND, die Baugenossenschaft sowie die Bürgerinitiative „Zukunftsforum“ Widerspruch eingelegt (wir berichteten).

Das sagt das Regierungspräsidium:

Das Regierungspräsidium bestätigt aber nunmehr die Entscheidung des Landratsamtes, sowohl hinsichtlich des Sanierungsplans als auch des angeordneten Sofortvollzuges. „Gegen die nun getroffenen förmlichen Widerspruchsentscheidungen können die Betroffenen innerhalb eines Monats Klage erheben“, schreibt die Freiburger Behörde in ihrer Mitteilung.

Entscheidender Gesichtspunkt ist für sie „die verlässliche und dauerhafte Abwehr von Gefahren, für die die vorgesehene Einkapselung als geeignet angesehen wird“. Eine vollständige Beseitigung des belasteten Bodenmaterials, wie sie Roche im benachbarten Teil der Keßlergrube vornimmt und wie sie die Widerspruchsführer auch für Perimeter 2 verlangt hatten, kann aus Sicht des Regierungspräsidiums für den BASF-Teil der Keßlergrube nicht gefordert werden. Ergänzende Gesichtspunkte seien „eingehend geprüft“ worden, heißt es im gestrigen Schreiben des RP, trotzdem sei man in Freiburg im Ergebnis zu keiner anderen Beurteilung gekommen.

Das sagt die Firma BASF:

Bei BASF in Grenzach ist man erwartungsgemäß sehr zufrieden. Wie Sprecher Franz Kuntz auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt, wolle das Unternehmen aber noch die abschließende rechtliche Beurteilung abwarten, bis es mit der Sanierung beginnen wird.

Mit seiner Einschätzung bestätige das RP, dass die von BASF geplante Ummantelung von Perimeter 2 der Keßlergrube „die geeignete Sanierungsvariante darstellt“, schreibt Kuntz in einer Stellungnahme. „Durch die geplante Einkapselung werden Umwelt und Bevölkerung dauerhaft geschützt. Der gewählte Sanierungsweg entspricht voll und ganz den gesetzlichen Anforderungen, und die Einkapselung ist eine vielfach bewährte Sanierungsmethode, die weltweit dem Stand der Technik entspricht“, hält der BASF-Sprecher abschließend fest.

Das sagt BI-Sprecher Manfred Mutter:

Ganz anders sieht dies hingegen BI-Sprecher Manfred Mutter: Für das „Zukunftsforum“ bleibe die entscheidende Frage, ob es die „spezifische Lage“ der Bodenaltlast am Rheinufer, also nahe der Ortsmitte Grenzach und zur Großagglomeration Basel, bezüglich Bodenschutzgesetz wirklich zulasse, beide Sanierungsvarianten als tatsächlich „gleichwertig“ einzustufen. Wenn die Gemeinde Grenzach-Wyhlen den Klageweg beschreite, werde das „Zukunftsforum“ sich anschließen, kündigt Mutter an.

Das sagt Bürgermeister Tobias Benz:

„Was zu erwarten war“, sagt Bürgermeister Tobias Benz mit lakonischem Unterton bezüglich des RP-Entscheids. Mit Verweis auf einen Gemeinderatsbeschluss vom vergangenen Februar werde die Gemeinde Grenzach-Wyhlen nun innerhalb der Vier-Wochen-Frist den Verwaltungsrechtsweg beschreiten und Klage einreichen. Zuvor will Benz sich noch mit den übrigen Widerspruchsführern besprechen und auch die Anwälte der Gemeinde konsultieren. „Uns geht es darum, jetzt mal ein Ausrufezeichen zu setzen, dass das von BASF geplante Vorgehen aus unserer Sicht nicht nachhaltig ist. Vor allem, wenn man sieht, wie die Firma Roche vorgeht und welche Fortschritte dort gemacht werden“, bekräftigt Benz.

Das von BASF geplante Konzept umfasst drei Komponenten:

n Bau einer Dichtwand, welche die Altablagerung umschließt, mit einer Länge von 815 Metern, einer Dicke von einem Meter und einer Tiefe von 21 bis zu 31 Metern unter Geländeoberkante

n Aufbringen einer mehrschichtigen Oberflächenabdichtung mit einer Gesamtfläche von rund 3,6 Hektar

n Installation und Betrieb einer hydraulischen Sicherung mit maximal neun Pumpbrunnen im Inneren der Kapsel und rund 34 Kontrollmessstellen innerhalb und außerhalb der Kapsel, inklusive Errichtung und Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage in einer Einhausung.

Die Sanierungsarbeiten sollen rund zwei bis drei Jahre dauern. Danach soll die Fläche ohne wesentliche Einschränkungen umgehend als Industrie- und Gewerbefläche genutzt werden können, teilt BASF mit.

Umfrage

Heizung

Der Ausbau des Fernwärmenetzes im Landkreis Lörrach nimmt Fahrt auf. Würden Sie, falls möglich, Ihr Haus an das Netz anschließen lassen?

Ergebnis anzeigen
loading