Grenzach-Wyhlen „Sofortvollzug nicht gerechtfertigt“

Die Oberbadische
Die ehemalige Mülldeponie „Keßlergrube“ befindet sich heute im Besitz der Firmen Roche (Perimeter 1) und BASF (Perimeter 2). Beide Unternehmen wollen ihre Anteile auf unterschiedliche Weise sanieren: Roche mit einem Totalaushub des kontaminierten Bodens, BASF mit einer Einkapselung. Grafik: BASF Foto: Die Oberbadische

Keßlergrube: BUND-Landesverband und Ortsgruppe Grenzach-Wyhlen legen Widerspruchsbegründung vor

Von Tim Nagengast

Grenzach-Wyhlen. Nach der Gemeinde Grenzach-Wyhlen selbst haben nun auch der Landesverband und die Ortsgruppe des BUND ihre gemeinsame Widerspruchsbegründung gegen die Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans für Perimeter 2 der Keßlergrube beim Landratsamt eingereicht.

Vergleicht man beide Widerspruchsbegründungen gegen die geplante Einkapselung des BASF-Anteils der Bodenaltlast, finden sich zahlreiche Parallelen – etwa bezüglich der rechtlichen Einschätzung des Sanierungsplanes und der Verbindlichkeitserklärung. Hier schließt sich der BUND der Widerspruchsbegründung der Gemeinde Grenzach-Wyhlen an, die diese in der vergangenen Woche beim Landratsamt eingereicht hat (wir berichteten). Bereits seit Beginn der Planungen für eine Umspundung der Altlast kämpft der BUND für einen Totalaushub auch des flächentechnisch größten Perimeters der Keßlergrube.

Die 22 Seiten umfassende Widerspruchsbegründung – unterzeichnet von Herwig Eggers und Markus Wursthorn – ist dabei in 16 Punkte untergliedert. Unter anderem widerspricht der BUND der durch das Landratsamt erteilten Anordnung des Sofortvollzuges der Sanierungsmaßnahme. Dieser sei „aus unserer Sicht aufgrund relevanter Lücken der Sanierungsplanung nicht gerechtfertigt“. Der Sofortvollzug liege „eindeutig nicht im Interesse der Allgemeinheit“, schreibt der BUND am Schluss der Widerspruchsbegründung.

In Zweifel zieht er zudem die Nachhaltigkeit der geplanten Einkapselung der Altlast. Dabei beziehen sich die Unterzeichner der Widerspruchsbegründung auf eine am 17. April 2002 durch die Bundesregierung beschlossene nationale Nachhaltigkeitsstrategie „Perspektiven für Deutschland“. Unter anderem verwendet der BUND daraus folgendes Zitat: „Jede Generation muss ihre Aufgaben selbst lösen und darf sie nicht den kommenden Generationen aufbürden. Zugleich muss sie Vorsorge für absehbare zukünftige Belastungen treffen.“ Fazit für den BUND: „Die Notwendigkeit, dauerhaft kontaminiertes Wasser abpumpen und reinigen zu müssen, steht in klarem Gegensatz zu dieser Nachhaltigkeitsregel.“

Was die Kostenseite betrifft, befürchten die Umweltschützer eine „Verlagerung (...) in eine ferne Zukunft beziehungsweise Ausblendung der Kosten für eine Dekontaminierung“.

Ein wichtiger Punkt der Kritiker der Einkapselungspläne ist der Begriff selbst, denn sowohl aus Sicht der Gemeinde Grenzach-Wyhlen als auch des BUND könne von einer „Einkapselung“ überhaupt nicht die Rede sein. Dies, da die Altlast zwar durch Seitenwände und einen „Deckel“ eingefasst werden soll, jedoch ohne geologische Barriere nach unten. In beiden Widerspruchsbegründungen wird dabei auf den karstigen Muschelkalk-Untergrund eingegangen. Dieser, heißt es beim BUND, sei „durchlässig“, weshalb nach der Umspundung weiterhin Grundwasser in den kontaminierten Boden einströmen werde. Das von BASF geplante Konzept der hydraulischen Sicherung hält der BUND „tatsächlich für unsicher“ und wirft auch die Frage nach der sicheren Klärbarkeit des Wassers auf. Des Weiteren verweisen die Umweltschützer auf eine „nicht ausreichende Grundlage“, da es nur unzureichende Erkenntnisse gebe, welche Schadstoffe sich überhaupt im einzukapselnden Bereich der Keßlergrube befinden – und vor allem in welcher Konzentration.Hinzu kämen etwaige Abbau- und Umwandlungsprodukte.

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