Grenzach-Wyhlen Sportgemeinschaft genießt Vorrang

Die Oberbadische
Wäre laut Bürgermeister Benz eine Option für den SC Grenzach gewesen: das alte Wyhlener „Nussbaumstadion“. Fotos: Tim Nagengast Foto: Die Oberbadische

Sportplatz-Streit: Gemeindeverwaltung positioniert sich / Benz setzt auf Gesprächstermin am 1. Juni

Von Tim Nagengast

Die Gemeinde will dem neuen Fußballverein SC Grenzach bezüglich der Platzfrage zwar nicht die Zukunft verbauen, hält aber an ihrer Haltung fest, der Sportgemeinschaft Grenzach-Wyhlen (SG) Vorrang einzuräumen – nicht nur aufgrund bestehender Pachtverträge.

Grenzach-Wyhlen. Der SC Grenzach hat bei der Gemeinde Grenzach-Wyhlen um den Erlass eines Verwaltungsaktes ersucht. Dieser betrifft den Antrag des im Oktober aus der Taufe gehobenen Vereins, vor Ort Sportplatzkapazitäten zur Verfügung gestellt zu bekommen (wir berichteten).

Im vorliegenden Fall hat die Gemeindeverwaltung nach erfolgter Beratung im Gemeinderat den Antrag des SC Grenzach auf Zurverfügungstellung von Platzkapazitäten jedoch abschlägig beschieden. Und daran halte man auch fest, betont Bürgermeister Tobias Benz in einer Stellungnahme.

Grund: Gemeinderat und Verwaltung haben den 2013 erfolgreich abgeschlossenen Fusionsprozess zwischen den beiden Fußballvereinen FC Grenzach und SV Wyhlen zur neuen Sportgemeinschaft unter anderem mit dem Ziel unterstützt, den Spielbetrieb mittelfristig an einem Standort zu zentralisieren. Dazu wird gegenwärtig ein Sportstättenkonzept erarbeitet, das im Frühjahr auch Thema im Gemeinderat war.

Benz verweist darauf, dass es für einen neuen Sportverein keinen Rechtsanspruch auf die Schaffung zusätzlicher Platzkapazitäten gebe. Die Gemeinde habe dem SC Grenzach bereits kurz nach Gründung „angemessene Trainingskapazitäten in der Hochrheinhalle überlassen“, bekräftigt der Rathauschef.

Was den Wunsch der jungen Truppe, von der einige Spieler aktuell als Gäste bei Degerfelden II kicken, nach Platzkapazitäten betrifft, bleibt die Gemeinde laut Benz an die bestehenden Pachtverträge mit der SG gebunden. Dies habe der Gemeinderat im Dezember so beschlossen. „Die Gemeinde räumt dem Trainings- und Spielbetrieb der etablierten SG Grenzach-Wyhlen mit zwei Herren- und sieben Jugendmannschaften im Sinne einer an sachlichen Kriterien ausgerichteten Auswahlentscheidung Vorrang ein“, wählt Benz klare Worte. Zwischen Verwaltung und Gemeinderat herrsche Konsens, der SG „als wichtigem örtlichen Akteur der Jugendarbeit, des Sports sowie des sozialen Lebens Vorrang“ einzuräumen

Die Grenzacher Sportanlage sei durch den Trainings- und Spielbetrieb zudem durchgehend ausgelastet. Eine zusätzliche Nutzung des für den Spielbetrieb reservierten zweiten Rasenplatzes sei aufgrund des schlechten Zustands nicht möglich, ohne die Bespielbarkeit zu gefährden.

„Nussbaumstadion“ als Option „verworfen“

In Wyhlen ist der Sportplatz im Eigentum der Gemeinde, die Umkleide- und Bewirtungsräume gehören allerdings der SG Grenzach-Wyhlen. Der SV Wyhlen respektive die SG als Rechtsnachfolgerin habe überdies seit 1970 ein vertraglich zugesichertes, auf 99 Jahre angelegtes Nutzungsrecht, stellt der Bürgermeister klar. Daher kann der SC Grenzach die bestehenden Kickplätze nur nutzen, wenn die Sportgemeinschaft dem zustimmt – was aufgrund der Schärfe der Diskussion gegenwärtig nicht zu erwarten ist.

Grundsätzlich will man dem SC nicht im Wege stehen, hält Benz fest. Der Verein habe allerdings die Möglichkeit „verworfen“, das alte „Nussbaumstadion“ in Wyhlen zu nutzen, obwohl die Gemeindeverwaltung angeboten habe, den Kontakt zum Eigentümer herzustellen. Die junge Mannschaft hätte die Umkleiden in der Hochrheinhalle nutzen und dann im „Nussbaumstadion“ kicken können, sagt der Rathauschef. Wäre der SC auf diesen Vorschlag eingegangen, hätte dies dem Verein „die Chance geboten, sich als ernstzunehmende Neugründung zu präsentieren und zu etablieren“, sagt Benz.

Er appelliert an einen fairen Umgang miteinander und verweist auf den am 1. Juni anberaumten Gesprächstermin zwischen Vertretern der SG Grenzach-Wyhlen und dem SC Grenzach. Ziel sei eine gütliche Einigung.

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