In die Geschäftsordnung des Gemeinderates von Grenzach-Wyhlen hält die fortschreitende Digitalisierung Einzug. Die bestehende Verwaltungsvorschrift muss angepasst werden, stammt sie in bisher gültiger Form doch aus dem Jahr 1990. Von Tim Nagengast Grenzach-Wyhlen. Noch wühlen sich etliche Mitglieder des Gremiums regelmäßig durch dicke Berge von Papier, wenn sie sich auf Sitzungen des Gemeinderates oder seiner Ausschüsse vorbereiten. Immer mehr Ratsmitglieder allerdings nutzen mittlerweile die iPads (Flachcomputer), welche die Kommune vor Monaten angeschafft hat. Statt geblättert wird gewischt. Statt gesucht wird heruntergeladen. Elektronische Einladungen Der im Hauptausschuss am Donnerstagabend diskutierte Entwurf einer neuen Geschäftsordnung basiert im großen und Ganzen auf der im Juni vom Gemeindetag Baden-Württemberg herausgegebenen Version. Einige örtliche Regelungen wurden ergänzt. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit zur Sitzungseinladung auf elektronischem Wege, will die Gemeinde doch sukzessive weg vom Papier. „Die iPads sind ja, wie man sieht, angekommen“, sagte Hauptamtsleiter Carsten Edinger mit Blick in die Runde. Noch fahre man „parallel mit Papier“, doch gehe der Weg sicherlich dahin, dass die Gremien künftig rein elektronisch eingeladen würden. Neues Anfragerecht Weitere Neuerungen betreffen unter anderem das Anfragerecht der Gemeinderatsmitglieder. Hier hat der Gesetzgeber das Minderheitsquorum für Anträge auf Unterrichtung von einem Viertel auf ein Sechstel der Gemeinderäte abgesenkt. Fraktionen erhalten dieses Recht sogar unabhängig von ihrer Stärke. Künftig kann also theoretisch jede Fraktion einen Antrag stellen, und sei sie auch noch so klein – aktuell betrifft dies den Rat der Doppelgemeinde jedoch nicht. „Sieben-Tage-Regel“ Im Weiteren befasste sich der Hauptausschuss mit dem Einstellen von in öffentlicher Sitzungen behandelten Dokumenten in das von jedermann via Gemeindehomepage aufrufbare „elektro-nische Ratsinformations- system“. Diskutiert wurde dabei die Regelung, wonach neben Einladung und Tagesordnung die zugehörigen Ratsunterlagen wenigstens sieben Tage vor der jeweiligen Sitzung ins Ratsinformationssystem eingestellt werden sollen. Dies betrifft – vereinfacht gesagt – auch das Aufnehmen von Empfehlungsbeschlüssen beratender Ausschüsse auf die nächste Gemeinderats-Tagesordnung. Denn – zum Beispiel jetzt ganz aktuell – nicht immer liegen zwischen Ausschuss- und Ratssitzung mindestens sieben Tage. Insofern kann zum Beispiel ein Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses vom vergangenen Donnerstagabend nicht im am kommenden Dienstag, 27. September, tagenden Gemeinderat behandelt werden – sondern erst im Folgemonat. Ein kurzfristiges Nachreichen sei in besonderen Fällen aber wohl trotzdem möglich, hieß es. n Der Geschäftsordnungsentwurf des Gemeinderates wird nun in den Fraktionen beraten, bevor der Rat den Beschluss fasst.