Grenzach-Wyhlen Umfahrung für Grenzach wird „vordringlich“

Die Oberbadische

Grenzach-Wyhlen (tn). Die komplette Realisierung der gesamten Grenzach-Wyhlener Ortsumfahrung rückt in

Grenzach-Wyhlen (tn). Die komplette Realisierung der gesamten Grenzach-Wyhlener Ortsumfahrung rückt in greifbare Nähe. Neben dem Wyhlener Abschnitt der „B 34 neu“, für den bereits die Baufreigabe erfolgt ist, ist nun auch der Abschnitt Grenzach im Bundesverkehrswegeplan in den „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen worden. Ganz so schnell wird es aber nicht gehen, da der Vollaushub des Roche-Teils der Keßlergrube flächentechnisch mit dem Bau der „B 34 neu“ bei Grenzach kollidiert. Roche rechnet mit einem Ende der Aushubarbeiten im Jahr 2020/21.

Die Einstufung der Gesamtmaßnahme Ortsumfahrung Grenzach-Wyhlen in den vordringlichen Bedarf macht den CDU-Bundestagsabgeordneten Armin Schuster laut Pressemitteilung zuversichtlich, „dass auch die Ortsumfahrung von Grenzach nach Klärung der offenen Fragen am Ort zeitnah umgesetzt“ werden könne.

Auch der SPD-Landtagsabgeordnete und Justizminister Rainer Stickelberger ist laut eigener Pressemitteilung „erfreut und erleichtert über diese gute Nachricht aus Berlin“. „Damit hat die Ortsumfahrung eine wichtige erste Hürde genommen“, wird Stickelberger zitiert.

Er hofft nun, dass das auf 18 Millionen Euro Gesamtkosten veranschlagte Projekt auch die weiteren Hürden nimmt. Dazu müsse es zum einen auch im endgültigen Bundesverkehrswegeplan enthalten und die Finanzierung des Bundes müsse gesichert sein; zum anderen müssten auch noch die vor Ort offenen Fragen beantwortet werden.

Stickelberger hat sich nach eigenen Angaben immer wieder auf Landes- und Bundesebene für die Ortsumfahrung eingesetzt. Zuletzt hatte er sich im April des vergangenen Jahres in einem Brief an Bundesverkehrsminister Dobrindt gewandt und auf die Dringlichkeit des Baus der „B 34 neu“ hingewiesen.

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