Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen will zum kommenden Jahr die Kindergartengebühren anpassen. Aufgrund der Einführung einer fest definierten Reduktionsmatrix kann es für den Einen teurer, für den Anderen jedoch billiger werden. Hinzu kommen weitere Neuerungen, wie die Möglichkeit, sich einen Krippenplatz zu teilen, sowie die Beitragsfreiheit ab dem vierten Kind. Von Tim Nagengast Grenzach-Wyhlen. Noch ist freilich nichts entschieden, doch die – nach schier endloser Debatte – einmütige Zustimmung des Hauptausschusses gibt die Marschrichtung für den Gemeinderat vor. Dieser soll die Einführung des neuen Gebührenschemas am kommenden Dienstag in öffentlicher Sitzung beschließen. An der einen oder anderen Stellschraube könnte zwar noch gedreht werden, wie sich im Hauptausschuss abzeichnete, das Grundprinzip aber wurde nicht infrage gestellt. Demnach wird sich die Struktur der Kindergarten- und Krippengebühren künftig an einer festen Reduktionsmatrix nach Einkommenshöhe der Eltern und der Kinderzahl orientieren. Die Gebührenstaffelung erfolgt also nach klar festgelegten Prozentsätzen. Ziel ist es, ein sozial ausgewogenes, transparentes, gerechtes und von jedermann nachvollziehbares Gebührenmodell zu schaffen, wie Bürgermeister Tobias Benz mehrfach betonte. Vereinfacht gesagt: Wer viel verdient, bezahlt verhältnismäßig viel, wer ein geringeres Einkommen hat, entsprechend weniger. Um kinderreiche Familien nicht unnötig zu benachteiligen, reduziert sich die Beitragshöhe mit der Kinderzahl. Ab einschließlich dem vierten Kind unter 18 Jahren ist der Besuch einer Betreuungseinrichtung ab Januar sogar kostenlos, sofern der Gemeinderat am Dienstag sein Plazet erteilt. Zwar gibt es das neue Gebührenmodell in Teilen bereits, im vergangenen Jahr allerdings hatte FDP-Ratsmitglied Tilo Levante das Ganze einmal durchgerechnet und etliche Ungereimtheiten moniert. Diesen Ball hatte Bürgermeister Benz seinerzeit aufgenommen und versprochen, die Tabelle zu durchleuchten und nachvollziehbar nach klarer Reduktionsmatrix anzupassen (wir berichteten). Dies ist nun erfolgt und soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Anpassung an allgemeine Lohnentwicklung Doch es sind weitere Neuerungen geplant: Unter anderem wird festgeschrieben, dass die für die Beitragshöhenberechnung herangezogenen Einkommensgrenzen künftig alle zwei Jahre gemäß der allgemeinen Lohnentwicklung laut Statistischem Bundesamt übertragen werden. Der Gemeinderat soll dann jedes zweite Jahr neu entscheiden, inwieweit er die von den entsprechenden Landesverbänden gemachten Empfehlungen auf die Einkommensgrenzen übernehmen will. So soll eine „kalte Progression“ verhindert werden. 50 statt 55 Stunden Ebenfalls neu: Eltern bekommen künftig die Möglichkeit – abhängig von Bedarf und Platzangebot –, von der Ganztagesgruppe von 55 auf 50 Wochenstunden Betreuungszeit zu wechseln. Platz-Sharing in Krippen Neu eingeführt werden soll die Möglichkeit, dass sich zwei Familien einen Krippenplatz fest und verbindlich nach einem „Zwei Tage du, drei Tage ich“-Modell teilen können. Die Anzahl dieser Plätze soll auf zwei pro Krippengruppe begrenzt sein. Dann könnten vier Kinder zwei Plätze belegen. Die Einführung des Platz-Sharings ist dabei durchaus dem Druck geschuldet, der auf der Gemeinde lastet. Denn die Zahl der Betreuungsplätze reicht nicht aus. Die Situation dürfte sich erst etwas entspannen, wenn der neue, größere Kindergarten „Löwenzahn“ und die in der „Neuen Mitte“ Grenzach geplante Betreuungseinrichtung gebaut worden sind. Eltern werden einbezogen Wie Bürgermeister Benz hervorhob, soll das Gebührenmodell nicht par ordre du mufti eingeführt werden. Für den heutigen Donnerstag seien daher Gespräche mit Elternvertretern der Kindergärten und Krippen anberaumt, auch zum Thema Essensgebühren (siehe Artikel auf der folgenden Seite). Gleichwohl seien etliche Wünsche aus Elternkreisen bereits eingearbeitet: etwa das Platz-Sharing und die Beitragsfreiheit ab Kind Nummer vier. „Wir wollen jetzt eine nachhaltige Regelung hinbekommen, damit dieses Dauerthema vom Tisch ist“, sagte Benz im Hauptausschuss. Ein derart differenziertes Gebührenmodell sei in der Gegend bisher nur in Rheinfelden und Grenzach-Wyhlen bekannt, ergänzte er. Verwaltungsaufwand Was bei aller angestrebten Gerechtigkeit bleiben wird, ist der verhältnismäßig hohe Verwaltungsaufwand. Schließlich müssen Eltern bei der Gemeindeverwaltung ihre Einkommensverhältnisse offenlegen, um bezüglich Kindergartenbeitrag richtig eingestuft zu werden. Die Gebührensätze sind aus Sicht des Rathauschefs „vergleichsweise annehmbar“. Denn selbst mit dem neuen Modell erreiche man den vom Gemeindetag empfohlenen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent noch immer nicht ganz. Diese Höhe werde man aber in den kommenden Jahren anstreben.