Hausen im Wiesental Bürgerentscheid beschlossen

Markgräfler Tagblatt
Ob das Autokabel- und das Sutter-Areal (Bild) an die Markus-Pflüger-Zentren verkauft werden, entscheiden die Hausener Bürger am 21. Mai. Foto: Anja Bertsch Foto: Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat: Hausener entscheiden am 21. Mai über den Verkauf des Autokabel- und Sutter-Areals

Am 21. Mai findet ein Bürgerentscheid über den Verkauf des Autokabel-Areals an die Markus-Pflüger-Zentren (MPZ) statt. Das beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung einstimmig und ohne weitere Diskussionen.

Hausen (jab). Damit liegt die Entscheidung über eine gemeinsame Zukunft von Hebeldorf und MPZ nun in den Händen der Hausener Einwohner. Die kreiseigene Einrichtung plant, auf dem Autokabel-Areal ein Pflegeheim mit Platz sowohl für ihre eigenen Bewohner wie auch für Hausener Bürger zu bauen. Ohne Grundstück aber kein Bau.

Die beim Bürgerentscheid zur Abstimmung kommende Frage entspricht derjenigen des Bürgerbegehrens: „Sind Sie gegen den vom Gemeinderat beschlossenen Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke Autokabel-Areal und Sutter-Areal an die Eigenbetrieb Heime LK Lörrach (Markus-Pflüger-Heim)?“ Stimmt die Mehrheit der derzeit 1894 Wahlberechtigten mit „Ja“, wird der vom Gemeinderat im Dezember beschlossene Verkauf des Autokabel-Areals gestoppt, allerdings nur, wenn auch das Abstimmungsquorum erfüllt ist, denn diese Mehrheit muss mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen. Für das Sutter-Areal ist der Verkauf ohnehin noch nicht beschlossen, diesbezüglich gibt es allein eine an gewisse Bedingungen gebundene Absichtserklärung. Die Gemeinde ist drei Jahre lang an das Ergebnis des Bürgerentscheids gebunden.

Mit seiner Entscheidung zur Durchführung eines Bürgerentscheids entsprach der Gemeinderat dem durch das erfolgreiche Bürgerbegehren vorgegeben Prozedere. Die Bürgerinitiative hatte im zweiten Anlauf innerhalb von zehn Tagen knapp 400 Unterschriften für ihr Bürgerbegehren zusammengetragen und das Bürgerbegehren am 17. März beim Rathaus eingereicht.

Die Gegner der MPZ-Pläne begründen ihr Anliegen damit, dass ein Verkauf der Grundstücke „den Einfluss der Gemeinde auf das derzeitige Nutzungskonzept zur Ortsmitte und möglicherweise anderweitiger Nutzung im Sinne vorheriger Planungen massiv einschränkt.“

Die Prüfung durch die Hausener Verwaltung und die Kommunalaufsicht im Landratsamt in Rücksprache mit dem Gemeindetag Baden-Württemberg habe ergeben, dass das Bürgerbegehren diesmal zulässig ist, bestätigte Bürgermeister Martin Bühler in der Sitzung. Ein erstes, von der BI initiiertes und von der Bürgerschaft mit ebenfalls gut 400 Unterschriften unterstütztes Bürgerbegehren war wegen der Verquickung zweier Fragestellungen unzulässig gewesen, wie sich im Nachhinein herausstellte. Die BI hatte es daher Anfang März zurückgenommen, um gleich darauf einen zweiten Anlauf zu starten.

Der Beschlussvorschlag zur Befürwortung von Bürgerentscheid und Termin war mit dem Verwaltungsausschuss und den Vertrauensleuten der Bürgerinitiative vorab besprochen worden. In der Sitzung selbst gab es aus dem Gemeinderat keine Wortmeldung zum Thema.

Für die Bürgerinitiative bedankte sich Helmut Lang für das Verständnis und das Entgegenkommen des Gemeinderats. „Dass das für euch nicht einfach war, leuchtet mir ein“, so Lang.

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