Kritik der BI
In der Sitzung meldeten sich zahlreiche Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) zu Wort. Hauptkritikpunkt war die Befürchtung, dass die Zahl der MPZ-Plätze zu groß sei für Hausen. Schon das „von den Befürwortern propagierte Verhältnis“ von 45 MPZ- und 15 Hausener Plätzen im Pflegeheim bedeute ein großes Ungleichgewicht; zumindest eine „Obergrenze“ für MPZ-Bewohner solle gezogen werden.
Pflegeheim/Autokabel
Einige Argumente und Forderungen aus der Diskussion in Gemeinderat und Zuhörerraum fanden Eingang in den Beschluss. So soll geprüft werden, ob in einem weiteren Stockwerk des Pflegeheims seniorengerechtes Wohnen eingerichtet werden kann. Und: Hatte der Beschlussvorschlag die genaue Zahl der Pflegeheimplätze offengelassen und lediglich die 15 Hausener Plätze erwähnt, so wurden im überarbeiteten Beschluss 60 Plätze für das gesamte Pflegeheim festgeschrieben. Auf Wunsch von Hans Dieter Eichin soll zudem geprüft werden, ob mehr Plätze in der Kurzzeitpflege geschaffen werden können.
Sutter-Areal
Mit Blick auf das Sutter-Areal ist der Beschluss zurückhaltender: Die Gemeinde „beabsichtigt, das Grundstück vorrangig an die MPZ zu veräußern“, heißt es hier. Voraussetzung ist, dass das MPZ nicht allein die Freifläche mit einem Verwaltungs- und Wohngebäude (24 Plätze der Eingliederungshilfe) bebaut, sondern auch ein auf Dauer angelegtes Konzept für die Nutzung des historischen Sutter-Gebäudes vorlegt. Erst wenn ein solches Konzept vorliegt, soll der Gemeinderat endgültig über den Verkauf des Sutter-Areals entscheiden.
Sitzungsverlauf
Gleich zu Beginn hatte BI-Mitglied Helmut Lang aus dem Zuschauerraum heraus gefordert, das Thema zu vertagen, um das Ergebnis der bis zum Freitag laufenden Unterschriftenaktion abzuwarten. Wenngleich ausdrücklicher Befürworter des Konzeptes für die Ortsmitte, unterstützte Matthias Pfletschinger (FW) das Anliegen auf Vertagung. Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung stimmte der Gemeinderat bei drei Gegenstimmen aus beiden Fraktionen gegen eine Vertagung und fasste anschließend die Beschlüsse zum Verkauf der beiden Grundstücke.