Hausen im Wiesental Fragestellung nicht zulässig

Markgräfler Tagblatt
Im Januar hatte Helmut Lang dem Gemeinderat die gesammelten Unterschriften für das nun zurückgezogene Bürgerbegehren übergeben. Archivbild: Anja Bertsch Foto: Markgräfler Tagblatt

Bürgerinitiative: Bürgerbegehren zurückgezogen / Unterschriften für neues Begehren werden gesammelt

Die Bürgerinitiative „Nutzungskonzept Bürgerzentrum/neue Ortsmitte“ hat ihr Bürgerbegehren vom 24. Januar zurückgezogen.

Hausen (ilz). Das teilten sowohl die Gemeindeverwaltung als auch die BI mit. Ausschlaggebend für diesen Schritt seien fragetechnische Gründe. Während der Sammlung der Unterschriften hatte die BI die Hausener Bürger sowohl hinsichtlich der Pläne zum Markus-Pflüger-Heim als auch zum eventuellen Neubau des Rathauses befragt. Durch diese doppelte Fragestellung sei die Unterschriftensammlung laut der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts Lörrach für die Durchführung eines Bürgerentscheids nicht zulässig, so die Vertrauensperson der BI, Helmut Lang.

Das Bürgerbegehren war nach der Unterschriftensammlung am 24. Januar in der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Verwaltung übergeben worden (wir berichteten).

In Kürze will die BI nun ein neues Bürgerbegehren auf den Weg bringen. Da dafür eine neue Fragestellung zu Grunde liegen wird, müssen auch die Unterschriften in Hausen erneut gesammelt werden, so Lang.

Der Rückzug des Begehrens habe auch zur Folge, dass der Beschluss des Gemeinderates vom 20. Dezember 2016 über den Verkauf des Autokabel- und des Sutter-Areals unanfechtbar wird, heißt es in einer Pressemitteilung der BI.

Eben diesen Gemeinderatsbeschluss doch noch anzufechten, ist nun das Ziel des neuen Bürgerbegehrens. Entsprechend lautet die Fragestellung: „Sind sie gegen den vom Gemeinderat beschlossenen Verkauf der Gemeindeeigenen Grundstücke Autokabel-Areal und Sutter-Areal an die MPZ.“

Dieses Vorgehen sei das einzige Mittel, eine Planungsänderung zu erreichen, so die Mitteilung der Bürgerinitiative weiter. Dafür bleibt der BI allerdings nur noch wenig Zeit. Gemäß der Gemeindeordnung muss ein Beschluss innerhalb von drei Monaten angefochten werden. Die Frist für die BI endet damit am 20. März. Dementsprechend werden ab sofort in Hausen wieder Unterschriften gesammelt. Die Chancen dafür, dass es der BI erneut gelingen wird, die nötige Anzahl von Unterschriften zu bekommen, stehen indes nicht schlecht, waren doch auch jene für das nun zurückgezogene Begehren innerhalb von nur knapp zwei Wochen gesammelt worden.

Das bereits eingereichte Bürgerbegehren selbst spielt hingegen keine Rolle mehr. Die Gemeinde sei nun wieder in vollem Umfang handlungsfähig, was die Planung der neuen Ortsmitte angeht, so Bürgermeister Martin Bühler. Allerdings stünden aktuell keine konkreten Vertragsabschlüsse an. „So schnell geht es nicht“, so der Bürgermeister.

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