Hausen im Wiesental Moderne Pädagogik vor rund 200 Jahren

Markgräfler Tagblatt

Hebelfest: „Biblischen Geschichten“ stellen eines der herausragendsten Werke Hebels dar / Luthers Name musste getilgt werden

Das Hebelfest steht vor der Tür. Zu diesem besonderen Anlass lohnt ein Blick auf das Schulbuch „Biblische Geschichten“, das im Gesamtwerk von Johann Peter Hebel einen besonderen Platz einnimmt.

Hausen (elv). Die Entstehungsgeschichte von Hebels „Biblischen Geschichten“ ist sehr ungewöhnlich, und wohl kaum ein Schulbuch hat so viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen.

Die „Biblischen Geschichten“ blieben in Baden evangelisches Schulbuch bis 1855. Zwischen der dänischen Übersetzung von 1826 und der englischen von 1962 liegen nur wenige in anderen Sprachen vor. Im schweizerischen Kanton Graubünden finden sich zwei rätoromanische Ausgaben für das Engadin und das Oberland und eine freie italienische Übersetzung für das Puschlav und das Bergell, die länger in Gebrauch blieben als ihre Vorlage in Baden.

In der Kommission, die über die Schulbücher zu entscheiden hatte und der Hebel angehörte, waren sich alle einig, dass das damalige Lehrbuch, Johann Hübners „Biblische Historien“, für den Unterricht nicht mehr geeignet war. Man stellte bereits 1804 Überlegungen an, ob die „Biblische Geschichte“ des katholischen Volksschriftstellers Christoph von Schmid den protestantischen Bedürfnissen angepasst werden könnte. 1814 erhielt Hebels Kollege Johann Ludwig Ewald, der ebenfalls ein namhafter Dichter war, den Auftrag, dieses Werk für den Unterricht umzuarbeiten. Hebel schrieb ein folgenreiches Gutachten, das im Jahr 1959 von Peter Katz veröffentlicht wurde. Der Kommentar von Katz zum Gutachten gehört zu den bedeutendsten Beiträgen zur Hebelforschung.

Hebel entwickelte in seinem Gutachten eine Kunsttheorie, die noch heute für jeden Schulbuchautor gültig sein könnte: Er fordert einen klaren und einfachen Satzbau, keine überladene Gefühlssprache und eine spannende Erzählweise.

Vor allem war ihm daran gelegen, das Alter der angesprochenen Kinder – es handelte sich um die Zehn- bis Vierzehnjährigen – gebührend zu berücksichtigen.

Hebel konnte seinem Verleger Johann Friedrich Cotta im Februar 1823 das Alte und im Mai das Neue Testament schicken.

Beide Ausgaben erschienen im Dezember 1823, vordatiert auf das Folgejahr.

Hebel verkaufte das Verlagsrecht für seine „Biblischen Geschichten“ und herhielt dafür 3000 Gulden. Die erste Auflage betrug 3000 Exemplare, ihr folgte nach wenigen Jahren eine weitere Auflage von 2000 Exemplaren.

Zu Hebels großer Freude erbat sich bald nach der Einführung des Büchleins in die Schulen der katholische Klerus des Breisgaus die Rechte der Übernahme in den eigenen Religionsunterricht, verlangte aber die Tilgung der Worte im Beschluss „verdeutscht durch D. Martin Luther“.

Der Verlag Herder in Rottweil war dem Plan jedoch bereits 1824 mit einer Bearbeitung durch den Säckinger Pfarrer Georg Flad zuvor gekommen.

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