Stattdessen trafen die Beamten zwei 16 und 18 Jahre alte alkoholisierte Jugendliche an, die angaben, zuvor von drei oder vier Personen angegriffen worden zu sein. Dabei machten die beiden unglaubwürdige und widersprüchliche Angaben. Schließlich ergaben die weiteren Abklärungen, dass an der Örtlichkeit weder eine Schlägerei stattfand, noch die beiden angegriffen worden sind. Vielmehr störten die beiden zuvor eine Geburtstagsgesellschaft im Vereinsheim. Als sie zum Gehen aufgefordert wurden, trat einer von ihnen gegen eine Regenrinne und beschädigte sie. Der Notruf bei der Polizei wurde von dem 18-Jährigen getätigt. Nach Zeugenaussagen gab dieser zuvor an, jetzt die Polizei zu rufen, welche sie dann nach Hause fährt. Der 18-Jährige gelangt wegen Missbrauchs von Notrufen zur Anzeige. Während der Personalienfeststellung gab der 16-Jährige falsche Personalien an.
Daher mussten beide zu weiteren Abklärungen mit zum Revier, wo sie anschließend von Angehörigen abgeholt wurden.