Von Tim Nagengast Inzlingen. Das von der Bundesregierung an das europäische Steuerrecht angepasste Steuergesetz hat Auswirkungen auf Städte und Kommunen. Denn die Umsatzsteuerpflicht für öffentlich-rechtliche Körperschaften ist deutlich ausgeweitet worden. Stichtag ist der 1. Januar 2017. Vereinfach gesagt, wird im Kommunalbereich künftig jede Dienstleistung steuerpflichtig, die in irgendeiner Form theoretisch auch von privater Seite erbracht werden könnte. In Inzlingen wären dies beispielsweise Werkhofleistungen, welche die Stadt Lörrach für die Wasserschlossgemeinde erbringt, zum Beispiel die Fahrten der Kehrmaschine. Für selbige müsste die Stadt Lörrach von Inzlingen künftig Mehrwertsteuer verlangen. Betroffen sind auch Leistungen wie Mittagstischangebote im Rahmen der Kinderbetreuung, sofern diese nicht ohnehin von privater Seite geleistet werden. Wie Bürgermeister Marco Muchenberger im Gemeinderat erklärte, ist derzeit noch nicht absehbar, welche finanziellen Auswirkungen die neue gesetzliche Regelung auf Inzlingen haben könnte. Um mehr Zeit zu haben, macht die Kommune daher von einem Optionsrecht Gebrauch. Demnach darf sie noch bis Ende des Jahres 2020 altes Recht anwenden. Dies aufgrund der Komplexität der Änderungen sowie der noch fehlenden Erläuterungen und Ausführungsrichtlinien. „Für uns ist das Optionsrecht ratsam“, sagte Muchenberger und freute sich über die einmütige Zustimmung seitens des Gemeinderates. Ab dem Jahr 2021 aber gilt auch für Inzlingen zwingend neues Recht. Bis dahin muss sich die Verwaltung in die Thematik einarbeiten. „Auf jeden Fall ist das ganze ein tolles Beschäftigungsprogramm für Steuerberater“, hielt Kämmerer Markus Haag augenzwinkernd fest.