Kandern Ablöse für Rückkaufrecht

Weiler Zeitung

Gemeinderat: Grundstück fürs Baugebiet

Über eine Ablösevereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg wird der Gemeinderat in seiner nächsten öffentlichen Sitzung am Montag, 30. Mai, um 19.30 Uhr beraten. Es geht dabei um das Grundstück oberhalb des Forsthausgartens, auf dem das Neubaugebiet „Forsthausgarten“ entstehen soll.

Kandern (ag). Zwar befindet sich das 6072 Quadratmeter große Grundstück bereits im Besitz der Stadt Kandern, die es 1991 für 121 440 Mark vom Land erworben hat. Jedoch hat das Land Baden-Württemberg ein unbefristetes Rückkaufrecht für den Fall, dass die Stadt das Grundstück ganz oder teilweise zu einem höheren Kaufpreis als dem Selbstkostenpreis veräußert oder das Kaufgrundstück der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Nutzung als öffentliche Grünfläche entzogen wird.

Beides soll nun geschehen. Die Grünfläche wird zur Erschließung des Neubaugebiets gebraucht. Und die noch zu bildenden Baugrundstücke sollen zu einem höheren Preis als dem Kaufpreis veräußert werden. Eine Entschädigungszahlung wird daher unumgänglich.

Auf 30 000 Euro geeinigt

In Gesprächen mit dem Staatlichen Liegenschaftsamt wurde nun eine Ablösesumme in Höhe von 30 000 Euro vereinbart. Im Gegenzug wird das Land auf das Rückkaufrecht verzichten. Auf diese Summe einigte man sich, da die Wertsteigerung des Grundstücks mit 241 483 Euro angegeben wurde. Bezogen auf die Restlaufzeit von vier Jahren wurde ein Restwert von rund 33 000 Euro errechnet.

Die Stadtverwaltung schlägt ein schnelles Vorgehen vor, um Verzögerungen beim Planungsprozess fürs Neubaugebiet zu vermeiden. Im Haushaltsplan stehen für das laufende Jahr 50 000 Euro für den Grundstückserwerb bereit.

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