Kandern (ag). Zwar befindet sich das 6072 Quadratmeter große Grundstück bereits im Besitz der Stadt Kandern, die es 1991 für 121 440 Mark vom Land erworben hat. Jedoch hat das Land Baden-Württemberg ein unbefristetes Rückkaufrecht für den Fall, dass die Stadt das Grundstück ganz oder teilweise zu einem höheren Kaufpreis als dem Selbstkostenpreis veräußert oder das Kaufgrundstück der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Nutzung als öffentliche Grünfläche entzogen wird.
Beides soll nun geschehen. Die Grünfläche wird zur Erschließung des Neubaugebiets gebraucht. Und die noch zu bildenden Baugrundstücke sollen zu einem höheren Preis als dem Kaufpreis veräußert werden. Eine Entschädigungszahlung wird daher unumgänglich.