Kandern Gemeindehaus als Anbau

Weiler Zeitung
Die Westseite der evangelischen Stadtkirche Kandern vom Hauptportal aus gesehen. Foto: Silke Hartenstein Foto: Weiler Zeitung

Bauvoranfrage: Ersatz für Luthersaal bei Stadtkirche geplant 

Kandern (sih). Die Zeiten, in denen in Kandern der Luthersaal der evangelischen Kirchengemeinde für Veranstaltungen zur Verfügung stand, sind vorbei. Da sich heutzutage die Quadratmeterzahl neu gebauter evangelischer Gemeindehäuser an der Zahl evangelischer Gemeindemitglieder orientiert, wird der neue Gemeindesaal kleiner ausfallen als sein Vorgänger. Jetzt hat der Technische Ausschuss (TA) die Bauvoranfrage auf einen Gemeindehausneubau an der Westseite der evangelischen Stadtkirche beraten, Bauherr ist die evangelische Kirchengemeinde Kandern.

Das neue, eingeschossige Gemeindehaus soll 25,2 Meter lang und 7,4 Meter breit werden. Somit würden auf einer Gebäudefläche von 186 Quadratmetern Gemeinde-, Technik- und Abstellräume, Sanitär- und Küchenbereich untergebracht. Die Längsseite des 4,5 Meter hohen Gebäudes mit Flachdach soll sich an die westliche Längsseite der Kirche anschließen.

Über die bestehende Eingangstür in das Innere der Kirche wäre der Kirchenraum vom Neubau aus gut zugänglich und könnte für größere, zur sakralen Umgebung passende Anlässe mitgenutzt werden. Wie der TA in seiner Sitzung befand, steht dem Vorhaben aus bauplanerischer Sicht nichts entgegen, er stimmte der Bauvoranfrage mit einer Enthaltung zu.

Bis das Ganze konkreter wird, muss noch Einiges geklärt werden. Das fängt damit an, ob das Grundstück im städtischen Besitz grundsätzlich bebaubar wäre, welche Fläche genau benötigt und dann entsprechend veräußert oder über Erbpacht zur Verfügung gestellt werden könnte.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Bereichs der Altstadtsatzung. Dort bedürfen alle Änderungen, die sich auf das Äußere baulicher Anlagen auswirken, einer zusätzlichen Genehmigung. Hier sah der TA kein Problem, da der 4,5 Meter hohe Anbau mit Flachdach an der Westseite der Stadtkirche nicht wesentlich in Erscheinung treten würde. Allerdings müssen auch die untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamts und das Landesamt für Denkmalpflege dem Bauvorhaben zustimmen.

Nach Berechnungen der Bauherrschaft würden im Zuge des Neubaus acht Parkplätze benötigt, darunter ein behindertengerechter Stellplatz. Sie fragte an, ob acht Stellplätze ausreichen würden und ob man diese auf dem zwei Gehminuten von der Kirche entfernten Grundstück des Pfarrhauses an der Feuerbacher Straße 14 anlegen könnte, oder ob es auch möglich sei, für die Stellplätze eine Ersatzlösung an einem anderen Ort zu finden.

Die Bäume auf dem für den Neubau angedachten Grundstück sollen möglichst erhalten bleiben. Sollte dies nicht möglich sein, fragte der Bauherr, ob Bäume gefällt werden dürften, wenn dafür Ersatzbäume auf dem Grundstück gepflanzt würden.

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