Bei der Kostenermittlung habe sich die Firma an die Planungen der Verwaltung gehalten, wie Lanver darlegte. Man habe den Anlagenachweis Stand 31. Dezember 2015 als Grundlage genommen und von dort aus weitergerechnet. Für die Entwicklung der Betriebskosten habe man eine Preissteigerung von zwei Prozent zu Grunde gelegt. Die Berechnung selbst erfolgte dann in verschiedenen Varianten, die sich beispielsweise in der Erhebung einer Grundgebühr oder einer Zählergebühr unterschieden.
Das Ergebnis der Kalkulationen sieht vor, dass die Gebühren für Wasser und Abwasser in den kommenden Jahren annähernd unverändert bleiben sollen. Dies sei besonders mit Blick auf die getätigten Investitionen in die Wasserversorgung bei Bürchau und Neuenweg erfreulich, so Bürgermeister Gerd Schönbett.