Kleines Wiesental Holl-Buck hat zwei Häuser zu wenig

Markgräfler Tagblatt
Das betroffene Anwesen, für das eine Ergänzungssatzung notwendig wurde, ist das Haus in der Mitte. Foto: Heiner Fabry Foto: Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat klagt: Jungen Familien wird der Zuzug in den ländlichen Raum erschwert

Kleines Wiesental-Elbenschwand (hf). Zu deutlichen Unmutsäußerungen kam es im Gemeinderat Kleines Wiesental beim Aufstellungsbeschluss zur Ergänzungssatzung für den Ortsteil Holl-Buck.

Die Ergänzungssatzung war notwendig geworden, weil das Landratsamt einem zuvor vom Rat einstimmig befürworteten Bauantrag einer jungen Familie nur unter dieser Bedingung zustimmen wollte. Durch die vom Rat als „völlig unnötige, unflexible und bürokratische“ bezeichnete Forderung des Landratsamtes wurde das Bauvorhaben um einige Monate verzögert und legte der Familie zusätzliche Kosten auf.

Anfang des Jahres hatte eine junge Familie einen Bauantrag für einen Anbau an das elterliche Haus im Weiler Holl-Buck im Ortsteil Elbenschwand eingereicht. Die jungen Leute hatten früher mit im elterlichen Haus gelebt, zogen aber nach der Geburt des ersten Kindes wegen Platzmangel nach Langenau. Doch die Familie zog es zurück in das Kleine Wiesental, auch um die Mutter mit betreuen zu können. Da sich inzwischen die Familie um ein weiteres Kind vergrößert hat, reicht der vorhandene Platz nicht aus. Es erfolgte der Antrag auf Anbau an das elterliche Haus, der vom Gemeinderat einstimmig befürwortet wurde.

Als der Bauantrag im Landratsamt eingereicht wurde, nahm die Fachbereichsleiterin Kontakt mit der Familie auf und erklärte, der Bauantrag könne in der vorliegenden Form nicht genehmigt werden. Das Baugesetzbuch sehe für den Außenbereich Anbauten mit einer maximalen Fläche von 20 Prozent der vorhandenen Bausubstanz vor. Der geplante Anbau umfasse aber knapp 50 Prozent der vorhandenen Wohnfläche. Eine Genehmigung sei nur möglich, wenn vorher eine entsprechende Ergänzungssatzung verabschiedet werde.

Nach dieser Auskunft schaltete sich die Gemeindeverwaltung Kleines Wiesental ein und bat im Sinne der Familie um eine Ausnahmeregelung, die im Ermessensspielraum des Bauamtes liege. Bürgermeister Gerd Schönbett und Hauptamtsleiterin Claudia Brachlow bemühten sich schriftlich wie auch in persönlichen Gesprächen um eine Vermittlung, die aber zu keinem Ergebnis führten. Die Diskussionen betrafen die Frage, ab wie vielen Häusern ein Ortsteil ein „Ortsteil“ ist. Die Fachbereichsleiterin argumentierte mit Gerichtsurteilen, die besagen, dass erst ab sechs Häusern von einem „Ortsteil“ die Rede sein kann. Holl-Buck hat aber nur vier Häuser. Selbst ein Ortstermin konnte die Fachbereichsleiterin nicht überzeugen.

Bürgermeister Gerd Schönbett argumentierte mit anderen Gerichtsurteilen, in denen festgeschrieben wurde, dass bei Beurteilung der Größe eines Ortsteils die gemeindespezifische Siedlungsstruktur berücksichtigt werden müsse. „Das Kleine Wiesenteil ist mit 80 Quadratkilometern flächenmäßig eine der größten Gemeinden in Baden-Württemberg und besteht aus den früheren acht Gemeinden und 33 einzelnen Weilern und Ortsteilen“, betonte Gerd Schönbett. „Aus geografischen und historischen Gründen hat sich eine Siedlungsstruktur ergeben, auf die man nicht einfach statistische Größen als Entscheidungskriterien anlegen kann.“ Diese Argumentation überzeugte die Fachbereichsleiterin nicht, sie bestand auf der Verabschiedung einer Ergänzungssatzung, die die junge Familie mit weiteren acht- bis zehntausend Euro finanziell belasten wird. Der Aufstellungsbeschluss zur Ergänzungssatzung wurde vom Rat – „mit einer großen Faust im Sack“, wie einer der Räte bemerkte – einstimmig verabschiedet.

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