Kreis Lörrach Ärzte treffen auf festgebundene Kälber

Die Oberbadische
Das Anbinden der Kälber ist verboten. Foto: zVg Foto: Die Oberbadische

Kreis Lörrach. Innerhalb den vergangenen drei Wochen sind bei Kontrollen des

Kreis Lörrach. Innerhalb den vergangenen drei Wochen sind bei Kontrollen des Veterinäramts in mehreren landwirtschaftlichen Betrieben im Landkreis Lörrach angebundene Kälber vorgefunden worden, teilte das Landratsamt gestern mit. Die Anbindehaltung von Kälbern ist in Deutschland seit mehr als 15 Jahren verboten.

Rinder, die jünger als sechs Monate alt sind, dürfen nicht angebunden gehalten werden. Ausnahmen gelten für tierärztliche Behandlungen und die Fütterung. Dabei dürfen die Kälber pro Tag nicht mehr als eine Stunde lang fixiert sein.

Für die Amtstierärzte im Landkreis Lörrach ist es laut Mitteilung „nicht nachvollziehbar, dass immer noch angebundene Kälber bei Rinderhaltern vorgefunden werden“. Sie appellieren in diesem Zusammenhang an das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalter für ihre Tiere. Große Tierschutzorganisationen wie Animals Angels fordern übrigens bereits heute ein generelles Anbindungsverbot für alle Rinder unabhängig vom Alter.

Wenn die Kontrolleure auf angebundene Kälber treffen, wird laut Landratsamt ein Bußgeldverfahren und ein Verwaltungsverfahren gegen den Tierhalter eingeleitet. Zusätzlich erfolge eine Kontrolle (Cross Compliance Kontrolle), die zwingend zu einer Kürzung der gemeinschaftsrechtlichen Betriebsprämie führe. Hinzu komme eine kostenpflichtige Nachkontrolle.

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