Kreis Lörrach Alles deutet auf Lörrach hin

Die Oberbadische
Der Kreistag soll bei der Frage um den Klinikstandort im März eine Tendenzentscheidung treffen. Foto: Katharina Ohm Foto: Die Oberbadische

Zentralklinikum: Lörracher Standort im Entenbad liegt in der Bewertungsmatrix derzeit vorne

Mit der Bewertung der Grundstücksangebote von Lörrach, Schopfheim und Rheinfelden zum Bau eines Zentralklinikums hat sich der Kreistag am Samstag in einer Klausurtagung beschäftigt. Gestern wurden die Ergebnisse der Bewertungsmatrix bei einer Medienkonferenz vorgestellt – der Lörracher Standort am östlichen Stadtrand im Entenbad zwischen Hauingen und Steinen gilt als Favorit.

Von Michael Werndorff

Kreis Lörrach. Zwar konnte der Lörracher Standort mit 84,3 Prozent in der Gesamtschau aller untersuchten Kriterin punkten, die Würfel sind indes noch nicht gefallen. Erst im März soll der Kreistag eine Tendenzentscheidung treffen, in welche Richtung die Planungen laufen sollen. Bis dahin befinde man sich in einem offenen Verfahren, kommentierte Landrätin Marion Dammann im Kreis von Klinikvertretern, Kreistagsfraktionsvorsitzenden und Oberbürgermeistern der drei beteiligten Städte die Bewertungsmatrix als lebendiges Konstrukt, das im weiteren Verlauf noch Veränderungen erfahren könne.

Fest steht schon jetzt, dass das Grundstück in Schopfheim aufgrund der Lage in der Wasserschutzzone II und der Grünzäsur in Gündenhausen nach aktuellem Stand eigentlich aus dem Rennen ist. Vor dem Hintergrund eines hydrogeologischen Gutachtens soll das Ausschlusskriterium aber geprüft werden, forderte Schopfheims Bürgermeister Christof Nitz (siehe Bericht Seite Schopfheim). Kliniken-Geschäftsführer Armin Müller stellte die vom Beratungsunternehmen Andree Consult aufgestellte Bewertungsmatrix vor:

Bewertungsmatrix: Diese umfasst fünf Hauptkriterien, die prozentual gewichtet in die Gesamtbewertung des Grundstücks miteinfließen: Grundstücksgröße- und Zuschnitt (7,5 Prozent), bebauungsplanrechtliche Eckdaten (20 Prozent), Grundstücksbeschaffenheit (17,5 Prozent), Lage, Wohnortnähe und Anbindung an das städtische Umfeld (27,5 Prozent), öffentliche Erschließung (15 Prozent) sowie Beschaffungskosten (12,5 Prozent). Hier gab es wiederum verschiedene Unterkriterien.

Die Standorte: Alle drei Grundstücksangebote erfüllen die Mindestgröße, Lörrach kann aber durch seine gute Erreichbarkeit für sehr viele Einwohner des Landkreises und Klinikenmitarbeiter punkten, hieß es. Abschläge gab es aufgrund des Fehlens einer S-Bahn-Anbindung und deren fraglicher Realisierbarkeit (Stichworte Finanzierbarkeit eines 15-Minuten-Takts und Bau des zweiten Gleises) bis zum Jahr 2025, erklärte Erster Landesbeamter Ulrich Hoehler. Trotz der höheren Beschaffungskosten hat der Standort Entenbad aufgrund der Nähe zur Trasse eine gute Bewertung erhalten. Die möglichen Mehrkosten für den Landkreis im Zuge des Trassenausbaus blieben nicht unerwähnt, sind aber derzeit noch offen.

Das von der Stadt Rheinfelden angebotene Grundstück punktet bei der öffentlichen Erschließung – bei der Grundstücksbeschaffenheit und der Erreichbarkeit sieht es indes weniger gut aus. Gründe liegen unter anderem im Stundentakt, zu kleinen Zügen, und der noch ausstehenden Elektrifizierung der Hochrheinstrecke. Auch bei den Beschaffungskosten muss das Grundstück in Herten Abstriche hinnehmen.

Deutliche Kostenvorteile wurden beim Grundstück in Schopfheim aufgezeigt, auch spricht die gute Erreichbarkeit dafür, allerdings müsste im Fall eines Klinikneubaus eine neue Kläranlage errichtet werden, wie der umfangreichen Matrix zu entnehmen war.

Die Diskussion: Lörrachs Oberbürgermeister Jörg Lutz begrüßte das Ergebnis, da dieses der eigenen Einschätzung entsprechen würde. Er sieht den neuen Standort in einem Oberzentrum, verwies er auf den Landesentwicklungsplan. In der Klausurtagung wurde die Matrix leidenschaftlich und emotional diskutiert, was in der Natur der Sache liege, sagte Lutz. „Die Kreisräte sollen aber ihrem Gewissen nach entscheiden“, forderte er.

Rheinfeldens Oberbürgermeister kritisierte indes die Prämisse, sich beim Bau am Oberzentrum zu orientieren, auch ein Mittelzentrum könne in Frage kommen, „denn die drei Standorte unterscheiden sich nicht so stark voneinander“, erklärte Klaus Eberhardt. Als wesentlichen Punkt führte er die verkehrlichen Aspekte an, zudem hätte er sich über Verkehrsmodelle als weitere Diskussionsgrundlage gefreut. Weiterhin forderte der OB eine Kosten-Nutzen-Berechnung. Außerdem müsse der Frage nachgegangen werden, welche Kosten auf den Träger letztlich zukommen werden.

Bürgermeister Nitz baut nun im Zuge des Gutachtens auf die Verschiebbarkeit des Trinkwasserschutzgebiets, wie er betonte. Ob eine neue Betrachtung die Schopfheimer Grundstücksofferte wieder ins Spiel bringt, dürfte allerdings fraglich sein.

Abschließend wurden in der Klausurtagung am Samstag Bodengutachten sowie die Aufschlüsselung von Grundstücksnebenkosten zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Grundstücksofferten und die Einholung von Detailauskünften gefordert.

In einem nächsten Schritt finden nun Bürgerinformationsgespräche statt.

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