Von Carolin Cordier Kreis Lörrach. Um sich weiter zu vernetzen und zu den Sonderfragen bei grenzüberschreitenden Konflikten auszutauschen, haben sich am 13. März Mediatoren aus der Schweiz, Frankreich und Deutschland in Freiburg getroffen. Bei ihrem Treffen tauschten sich 28 Mediatoren aus den drei Ländern zu den Unterschieden und Gemeinsamkeiten in den jeweiligen Ländern aus. Es wurden die Besonderheiten betrachtet, die ein zweisprachiges Mediationsverfahren mit Übersetzer mit sich bringt. In allen drei Ländern rückt die Mediation immer mehr in das Bewusstsein der Bevölkerung und auch der an der Rechtspflege beteiligten Personen. Grund dafür sind vor allem zufriedene Klienten, die bereits erfolgreich Mediationsverfahren durchgeführt haben. Weiterhin gibt es in allen drei Ländern inzwischen Gesetze, die das Mediationsverfahren und seine Prinzipien regeln. Grenzüberschreitende Konflikte nehmen zu und damit auch Mediationen, die mit grenzüberschreitenden Themen in Berührung kommen. In solchen Konflikten treten häufig zusätzliche Fragen auf wie „Welches Recht ist anwendbar"“, „Wie heißt das Jugendamt in der Schweiz"“, „Welche Sprache sprechen wir"“. Professionelle Vernetzung ist aufgrund dieser Sonderfragen, die häufig im Grenzgebiet auftauchen, notwendig. Mediatoren arbeiten gerade in solchen Fällen häufig zu zweit, in Co-Mediation, um für die speziellen Fragestellungen gewappnet zu sein. Wer seine Konflikte eigenverantwortlich und selbstbestimmt lösen möchte, ist in einem Mediationsverfahren gut aufgehoben. Mediatoren führen die Parteien durch ein strukturiertes Verfahren, an dessen Ende eine Vereinbarung zur Lösung des Konflikts steht. Dabei stehen die Interesse und Bedürfnisse der teilnehmenden Parteien im Mittelpunkt. Mediatoren sind allparteilich und stehen in keiner Abhängigkeit zu den Parteien. Mediation etabliert sich neben anderen Konfliktlösungsverfahren immer mehr und eignet sich vor allem für Streitparteien, die sich trotz Konflikts weiterhin mit Respekt und auf Augenhöhe begegnen wollen oder auch müssen (Geschäftspartner, Eltern, Nachbarn, Arbeitnehmer,…). Gleichzeitig stellt die Mediation einen geschützten Rahmen für die Verhandlungen dar, weil der Grundsatz der Vertraulichkeit gilt. u Die Weiterbildungsveranstaltung wurde unterstützt von verschiedenen Mediationsvereinigungen in der Regio: Mediationsvermittlung Region Basel, Mediation-Basel, ANM - Délégation Lorraine Alsace, ASM - Alsace Médiation, BM - Regionalgruppe Südbaden, BAFM - Regionalgruppe Freiburg, Freiburger Anwaltverein - ARGE Mediation und dem Lörracher Mediationsnetzwerk.