Gerade in der kleinteiligen bäuerlichen Landwirtschaft im Schwarzwald galt es, die Direktzahlungen als unverzichtbares Element der Einkommenssicherung zu erhalten, so der Wahlkreisabgeordnete. Zudem schichtet das Gesetz Mittel um, die dem ländlichen Raum zugutekommen werden, heißt es weiter. Dort sollen sie zweckgebunden für eine nachhaltige Landwirtschaft, insbesondere für Grünlandstandorte, Raufutterfresser, für flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, für die Stärkung von besonders tiergerechter Haltung und des Tierwohls sowie für die ökologischen Landbau und für die Ausgleichszulage in von der Natur benachteiligten Gebieten verwendet werden.
„Diese Beschlüsse kommen unseren Bauern im Schwarzwald zugute“, ist sich Schuster sicher. Und das sei auch nötig, denn die Gemeinden bangen zunehmend um die Zukunft ihrer Kulturlandschaft. „Ohne unsere Bauern wird der Schwarzwald nicht so bleiben, wie er jetzt ist“, betonte Schuster.