Kreis Lörrach (wer). Von der Aufstallpflicht sind 45 Betriebe im Landkreis Lörrach betroffen. Wegen der Geflügelpest müssen auch die Geflügelzüchter der Region die erlassene Aufstallpflicht befolgen, sagte Bettina Bouchner, Leiterin des Fachbereichs Ordnung im Landratsamt Lörrach, anlässlich der Jahrespressekonferenz am Mittwochabend. „Insgesamt geht es um 45 Geflügelbetriebe, die betroffen sind.“ Seitens der Züchter gebe es Verständnis für das vom Stuttgarter Ministerium für Verbraucherschutz Ende November angeordnete Vorgehen. Damit hält sich der zuständige Minister Alexander Bonde an die Empfehlung des bundeseigenen Friedrich-Löffler-Instituts, in Gebieten mit hoher Wildvogeldichte, eine Stallpflicht für Geflügel einzurichten.