Kreis Lörrach Bürger können mitbestimmen

Die Oberbadische

Grüne: Landesregierung sorgt für mehr direkte Demokratie

Kreis Lörrach. „Mit der ersten Lesung zur Reform der Gemeindeordnung wurde ein wichtiger Schritt in Richtung für mehr direkte Demokratie in den Städten und Gemeinden Baden-Württembergs gemacht“, berichtet der Lörracher Landtagsabgeordnete Josha Frey (Grüne) aus dem Stuttgarter Parlament. Dort wurde am Mittwoch die umfangreiche Änderung der Gemeindeordnung beraten, die von der grün-roten Landesregierung auf den Weg gebracht wurde und Anfang 2016 in Kraft treten soll.

„Von dem Gesetz profitiert auch unsere Politik vor Ort in Lörrach“, freut sich die Vorsitzende der Grünen im Lörracher Gemeinderat, schließlich gebe das Mehr an Beteiligungsmöglichkeiten auch mehr Anreize, dass die Bürger sich mit ihrer Kompetenz stärker in die Kommunalpolitik einbrächten. „Das stärkt unser Gemeinwesen“, zeigt sich Margarete Kurfeß in einer Medienmitteilung vom den positiven Effekten des Gesetzes überzeugt.

Das grün-rote Gesetz sieht vor, dass Bürgerbegehren und -entscheide künftig auch zu Fragen der Stadtplanung, also zu Bebauungsplänen zulässig sind. Diese treffen Festlegungen etwa zur Nutzung bestimmter Flächen und machen Vorgaben für Lage und Größe von Gebäuden. Um den Kommunen Planungssicherheit zu geben, ist eine Mitbestimmung der Bürger bei der Einleitung des Bauleitplanverfahrens möglich – die Frist endet nach drei Monaten.

„Bürger haben somit die Möglichkeit, Grundsatzentscheidungen über die Bauplanung und der Stadtentwicklung zu treffen“, fasst Frey die Vorteile der Neureglung zusammen. Bisher war dieser Bereich von Bürgerbegehren ausgeschlossen. Zugleich sinken durch die grün-rote Reform die Hürden für Bürgerbegehren. Die neuen Regelungen sollen zudem die Arbeit kommunaler Gremien durch erweiterte Veröffentlichungen transparenter machen.

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