Kreis Lörrach „Eine Belastung“

Die Oberbadische
Michael Schwab Foto: zVg Foto: Die Oberbadische

Handwerkerschaft kritisiert Mindestlohn

Kreis Lörrach. „Das bürokratische Beiwerk des Mindestlohngesetzes belastet besonders Kleinbetriebe und den gesamten Mittelstand.“ Im Zuge zweier Veranstaltungen als Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Lörrach und als Präsident des Wirtschaftsverbundes Lörrach-Waldshut unter dem Bund der Selbstständigen kritisierte Michael Schwab die zusätzliche Dokumentationspflicht für Kleinbetriebe.

Hart ins Gericht ging Schwab in seiner Doppelfunktion mit den mit dem Gesetz verbundenen Dokumentationspflichten. Die Arbeitgeber, für welche die Dokumentationspflicht gilt, müssten Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter aufzeichnen und unterschreiben lassen. Das müsse bis spätestens eine Woche nach der Arbeitsleistung erfolgen, führte Schwab gestern in einer Stellungnahme aus. Dies gelte neben neun von der Gesetzgebung als kritisch bezeichneten Branchen wie Bau, Gebäudereiniger, Metzgern und der Gastronomie, vor allem auch für alle 6,8 Millionen Minijobber im gewerblichen Bereich.

„In vielen Fällen ist nicht der Mindestlohn selbst das Problem, sondern die Umsetzung“, so Schwab. Den Unternehmern, aber auch zahlreichen Vereinen und sogar sozialen Einrichtungen würden Bürokratiepflichten aufgezwungen, die nichts mehr mit dem Mindestlohn zu tun hätten und völlig unverhältnismäßig seien. „Einige Sozialeinrichtungen werden ihre Pforten schließen müssen, da das Gesetz Bereiche des sozialen Engagements unberücksichtigt gelassen hat.“

Die bisherigen Regeln sind für Schwab nicht praktikabel. „Es darf nicht so weit kommen, dass sich der Handwerksmeister mehr um die Arbeitszeiterfassung kümmern muss, als um die Akquise von Aufträgen. Am bestehenden Gesetz muss dringend nachgebessert werden. Es sollte angestrebt werden, dass die Dokumentationspflicht für Beschäftigte mit Monatsgehältern über 1900 Euro gestrichen wird.“

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