Hart ins Gericht ging Schwab in seiner Doppelfunktion mit den mit dem Gesetz verbundenen Dokumentationspflichten. Die Arbeitgeber, für welche die Dokumentationspflicht gilt, müssten Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter aufzeichnen und unterschreiben lassen. Das müsse bis spätestens eine Woche nach der Arbeitsleistung erfolgen, führte Schwab gestern in einer Stellungnahme aus. Dies gelte neben neun von der Gesetzgebung als kritisch bezeichneten Branchen wie Bau, Gebäudereiniger, Metzgern und der Gastronomie, vor allem auch für alle 6,8 Millionen Minijobber im gewerblichen Bereich.
„In vielen Fällen ist nicht der Mindestlohn selbst das Problem, sondern die Umsetzung“, so Schwab. Den Unternehmern, aber auch zahlreichen Vereinen und sogar sozialen Einrichtungen würden Bürokratiepflichten aufgezwungen, die nichts mehr mit dem Mindestlohn zu tun hätten und völlig unverhältnismäßig seien. „Einige Sozialeinrichtungen werden ihre Pforten schließen müssen, da das Gesetz Bereiche des sozialen Engagements unberücksichtigt gelassen hat.“