Kreis Lörrach Einsparpotenziale entdecken

Die Oberbadische
Machen auf die Auswirkungen des neuen Energiedienstleistungsgesetzes aufmerksam: Jan Münster, Alexander Maas und Robin Grey (v.l.) Foto: Michael Werndorff Foto: Die Oberbadische

„Energieaudit“ sorgt für Mehrbelastung von Unternehmen

Von Michael Werndorff

Kreis Lörrach. Betriebe einer bestimmten Größenordnung haben bis zum 5. Dezember dieses Jahres Zeit, ein „Energieaudit“ durchzuführen, um so dem geänderten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Rechnung zu tragen. Darauf machten gestern Jan Münster, Geschäftsführer der Energieagentur Lörrach, Robin Grey, Geschäftsführer von Klima Partner Oberrhein, und Alexander Maas, Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Südwest, aufmerksam.

Zweck des Audits ist, dass Energieeinsparpotenziale auf Management-Ebene erkannt und gegebenenfalls umgesetzt werden. „Der Geschäftsführer soll den Hebel erkennen“, kommentiert Grey die Neuregelung des Gesetzes, das ein zertifiziertes Energiemanagementsystem vorschreibt und eine EU-Richtlinie umsetzt.

Betroffen von der Auditpflicht sind alle Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro aufweisen oder deren Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro übersteigt. Das Gesetz gelte auch für Kommunen oder Landkreise, denn nach der EU-Definition muss ein Unternehmen ebenfalls ein Audit nachweisen, wenn eine kommunale Beteiligung von mehr als 25 Prozent vorliegt. Somit seien auch Eigenbetriebe wie die Kliniken des Landkreises betroffen, so Münster. Allein, wer bereits ein regelkonformes Energie- oder Umweltmanagementsystem in seinem Betrieb eingerichtet hat, ist von der Pflicht, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen, befreit, erklärte der Geschäftsführer der Energieagentur Lörrach.

Keine Zeit verlieren: Um Hilfestellung zu geben, wllen die Wirtschaftsregion und die Energieagentur alle betroffenen Unternehmen noch im Mai anschreiben, um sie über den Sachstand zu informieren. „Wir versuchen, die Unternehmen in einem ersten Gespräch dort abzuholen, wo diese hinsichtlich ihres Informationsstandes stehen“, so Maas. In einem zweiten Schritt könne man dann Hilfestellung bei der weiteren Vorgehensweise leisten und Kontakte zu kompetenten, lizenzierten Energieberatern herstellen. Aufgrund der überschaubaren Zahl an Auditoren aber bei zugleich großer Nachfrage kann es für betroffene Unternehmen schwierig werden, einen Termin bei den Auditoren zu bekommen.

u Unternehmen, die bis Mitte Mai kein Anschreiben erhalten haben, sollen sich an die Energieagentur wenden: Tel. 07621/1616170

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