Kreis Lörrach Für bezahlbares Wohnen

Die Oberbadische
Ziel: Wohnen soll auch in Lörrach bezahlbar bleiben. Foto: Meller Foto: Die Oberbadische

Mietpreisbremse für Lörrach, Weil, Steinen und Grenzach-Wyhlen

Kreis Lörrach. In Zukunft sollen in 45 Gemeinden in Baden-Württemberg nur noch Mieterhöhungen von bis zu 15 Prozent innerhalb von drei Jahren und nicht mehr 20 Prozent möglich sein. Im Landreis betrifft das Lörrach und Weil am Rhein, aber auch Steinen und Grenzach-Wyhlen. „Mit diesem Instrument wollen wir Bestandsmieter besser vor unangemessen hohen Mietsteigerungen schützen“, betonte der SPD-Landtagsabgeordnete und Justizminister Rainer Stickelberger gestern in einer Medienmitteilung.

Hintergrund des Kabinettsbeschlusses ist eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, nach der die Länder ermächtigt werden, gegen überbordende Mieterhöhungen in bestimmten vom Wohnungsmangel besonders betroffenen Gemeinden mit einer Rechtsverordnung vorzugehen. So kann die Landesregierung festlegen, dass die Bestandsmieten in diesen Gemeinden innerhalb von drei Jahren nicht mehr um bis zu 20 Prozent, sondern nur um maximal 15 Prozent erhöht werden dürfen – maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Diese Rechtsverordnung wurde gestern vom Kabinett zur öffentlichen Anhörung freigegeben. Die 45 Gemeinden sollen dann innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme abgeben, ob die reduzierte Kappungsgrenze in ihrem kompletten Gebiet gelten soll. Die Rechtsverordnung wird dann im Kabinett endgültig beschlossen und wird noch im zweiten Quartal 2015 in Kraft treten, heißt es.

„Das sozialdemokratisch geführte Wirtschaftsministerium schafft jetzt die Voraussetzungen für einen besseren Mieterschutz im Oberzentrum Lörrach-Weil sowie in Steinen und Grenzach-Wyhlen. Das ist ein Beitrag dazu, dass Wohnen bezahlbar bleibt“, hält Stickelberger fest.

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