Kreis Lörrach. Auf Grund der derzeitigen Seuchensituation besteht weiterhin ein großes Ansteckungsrisiko in Geflügelhaltungen, die direkten Kontakt zu Wildvögeln haben, hieß es gestern in einer Pressemitteilung des Landratsamts Lörrach. Dies sei vor allem in Uferzonen von großen Flüssen und Seen der Fall. Daher müsse das Geflügel in einer Schutzzone mit einem Abstand von bis zu 500 Metern vom Rheinufer weiterhin im Stall bleiben. Mitte Februar wurde bei einem verendeten Schwan in Schliengen die Klassische Geflügelpest (H5N8) festgestellt. Die daraufhin vom Landratsamt Lörrach verfügte generelle Aufstallungspflicht für die Gemeinden Bad Bellingen, Kandern, Malsburg-Marzell und Schliengen endete gestern. Hiervon bleibt die Aufstallungspflicht in der 500-Meter-Schutzzone in der Gemeinde Bad Bellingen unberührt.
Kreis Lörrach Geflügelpest: Schutzzone bleibt
Die Oberbadische 15.03.2017 - 23:56 Uhr