Kreis Lörrach Gericht: Großrat Eric Weber ist ein Wahlfälscher

Die Oberbadische

Das baselstädtische Berufungsgericht hat gestern sein Urteil gefällt: Der Großrat Eric

Das baselstädtische Berufungsgericht hat gestern sein Urteil gefällt: Der Großrat Eric Weber ist ein Wahlfälscher.

Basel (sda). Wegen Wahlfälschung hat das Gericht Weber zu 280 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der einschlägig Vorbestrafte hatte eine Frau dazu gedrängt, einen zweiten Wahlbrief zu beziehen und ihn zu wählen.

Zwei Frauen hatten Weber angezeigt, weil sie sich von ihm bedrängt sahen, ihn zu wählen. Das Strafgericht hatte ihn deswegen Ende 2014 erstinstanzlich der mehrfachen Wahlfälschung schuldig gesprochen; ihm waren 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit statt einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen auferlegt worden. Jenes Urteil hatte er angefochten.

Die zweite Instanz wies nun zwar die Argumente der Verteidigung ab, wonach bei Einvernahmen (Befragungen) nicht alle Vorgaben eingehalten worden seien. Hingegen kam das Dreiergericht bei der Anzeige der einen Frau zu einem Freispruch aus rein formaljuristischen Gründen, auch wenn es laut Präsident inhaltlich sehr wohl eine Wahlfälschung sehe. Bestätigt hat das Berufungsgericht jedoch den Schuldspruch im Fall der anderen Frau: Weber habe gewusst, dass diese zuvor schon ihren Wahlbrief abgegeben hatte, und sie dennoch zu einer illegalen weiteren Stimmabgabe gedrängt. Er habe das Couvert selber verschlossen.

Weber selber bezeichnete sich in der Verhandlung als unschuldig. Noch vor dem Gerichtsgebäude kündigte der Verteidiger an, den Fall vor Bundesgericht weiter zu ziehen: Die Anschuldigungen seien völlig ungenügend bewiesen. So wird der erneute Schuldspruch nicht mehr vor den nächsten kantonalen Wahlen vom 23. Oktober rechtsgültig – dabei kandidiert der Rechtsaußenseiter Weber für Regierung und Parlament im Kanton.

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