Kreis Lörrach (mcf). Die Änderung der Dienstwagen-Regelung für Grenzgänger sind EU-Sache. Das macht das Landesfinanzministerium in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Ulrich Lusche deutlich. „Das materielle Zollrecht, auf das sich die Anfrage bezieht, ist vollständig vergemeinschaftet.“ Bei den Neuregelungen habe die Kommion die Interessen der gesamten Union zu berücksichtigen. Wie berichtet, soll für Grenzgänger der Gebrauch ihres Schweizer Dienstwagens nur noch für den direkten Weg von der Arbeit zum Wohnsitz und für berufliche Aufgaben, die im Arbeitsvertrag der betreffenden Person vorgesehen sind, steuerfrei sein. Ansonsten fallen Einfuhrabgaben an.
Kreis Lörrach Grenzgänger: Ministerium gibt Auskunft
Die Oberbadische 07.03.2015 - 11:25 Uhr