Kreis Lörrach „Hier lässt sich etwas gestalten“

Die Oberbadische
Einen neuen Besitzer hat das Burkhardt & Schmidt-Areal. Eine Immobilienfirma aus Weil am Rhein erhielt bei der Zwangsversteigerung gestern den Zuschlag. Fotos: Werner Müller Foto: Die Oberbadische

Immobilienfirma ersteigert Burkhardt & Schmidt-Areal für 545 000 Euro / Geprellte Mieter gehen leer aus

Von Werner Müller

Schopfheim. Auf einen Hammerschlag alles weg: Das Areal der ehemaligen Färberei Burkhardt & Schmidt hat einen neuen Besitzer. Bei der Zwangsversteigerung vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen erhielt erhielt gestern die Firma Bernhard Projektentwicklung aus Weil am Rhein den Zuschlag.

„Und zum Dritten“: Als Rechtspflegerin Sonja Eschbach die Auktion mit der offiziellen Formel beendete, hatte die Firma vom Rheinknie mit 545  000 Euro das höchste Gebot für das rund 5000 Quadratemeter große Gewerbereal mit mehreren, zum Teil denkmalgeschützten Fabrikgebäuden und einem Wohnhaus abgegeben. Die Kaufsumme ist damit gut doppelt so hoch wie der amtlich festgesetzte Verkehrswert des Areals, der sich auf 252 000 Euro belief.

Der neue Eigentümer hatte sich zum Schluss der Bieterhalbestunde mit einem anderen Interessenten ein Wettbieten geliefert und schließlich 5000 Euro mehr geboten als sein ärgster Konkurrent.

Vorstellungen, was er mit dem ehemaligen Färbereiareal anfangen will, hat Käufer Johannes Bernhard, Inhaber der gleichnamigen Firma, bereits. Allzu tief wollte er sich aber nach der Zwangsversteigerung nicht in die Karten schauen lassen. Grundsätzlich sei es im Wiesental mittlerweile aber sehr schwierig geworden, freie Grundstücke für Neubauprojekte zu finden.

Auf dem Areal zwischen Hauptstraße und Wiese lasse sich „etwas gestalten“, so Bernhard, dessen Firma Haus- und Wohnungsbau sowie Grundstücksaufbereitung und Überplanung betreibt. Im Schnitt verwirkliche sein Unternehmen 25 Häuser und 25 Wohnungen pro Jahr, erklärte er.

Gemeinsam ein Gebot angegeben hatten auch der Schopfheimer Architekt Roman Bockemühl und Gustav Blessing – mit 220 000 Euro waren die beiden aber schnell aus dem Rennen. „Probieren kann man es ja einmal“, so das Duo. Bockemühl hat sich das Areal, wie berichtet, als möglichen Standort für sein „Juhu“-Projekt (Junges Huus“) ausgeguckt. Er nahm unmittelbar nach der Versteigerung denn auch Kontakt mit dem neuen Eigentümer auf.

Die Zwangsversteigerung verlief offenkundig glatter, als sich das die Beteiligten vorher ausgemalt hatten. Sogar Rechtspflegerin Sonja Eschbach hatte zu Beginn von einem „komplizierten Fall“ gesprochen und den Wunsch geäußert, das Verfahren jetzt zum Abschluss zu bringen. Sie schlug vor, die insgesamt vier Grundstücke nicht einzeln, sondern im so genannten „Gesamtausgebot“ zu versteigern.

Der bisherige Eigentümer, eine Firma mit Sitz in Sarnen (Schweiz), ließ sich bei dem

Pächter: „Wir sind verarscht worden“.

Termin nicht blicken. Im Gerichtssaal anwesend waren aber zwei Gläubiger sowie zahlreiche Interessenten.

Das Verfahren gegen die bisherigen Eigentümer angestrengt hatten nach Angaben der Rechtspflegerin unter anderem das Finanzamt (100 000 Euro) sowie ein privater Gläubiger, der sich nach eigenen Worten von den Eigentümern rund 200 000 Euro hat abschwatzen lassen. In den Büchern hatte überdies eine Baufirma aus der Schweiz eine Grundschuld in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro eintragen lassen. Knapp 200000 Euro machte zudem ein Leasingunternehmen gelten. Zu den Belastungen zählten außerdem mehrere Sicherheitshypotheken.

„Alle diese Forderungen werden durch die Zwangsversteigerung gelöscht“, betonte Rechtspflegerin Eschbach. Hingegen bleiben etliche Leitungsrechte und Grunddienstbarkeiten (Wasser-, Abwasserleitungen, Teichgenossenschaft) auch für den neuen Besitzer bindend. „Der neue Eigentümer muss auch eventuell bestehende Miet-und Pachtverträge übernehmen“, hob die Rechtspflegerin hervor.

Schlechte Karten haben unterdessen jene unter den fünf Mietern und Pächter, die vom Vorbesitzer einen Teil des Geländes gekauft und auch bezahlt haben. Denn obwohl die Betroffenen Kaufverträge vorweisen können, ist der Kauf im Grundbuch nicht eingetragen. Dort sind nach Angaben von Rechtspflegerin Eschbach lediglich so genannte „Erwerbsvormerke“ enthalten - die durch die Zwangsversteigerung allerdings null und nichtig werden.

„Wir wurden verarscht“, schimpfte ein geprellter Firmeninhaber, der auf seinen Kaufvertrag pochte. „Der spielt hier keine Rolle“, beschied ihn die Rechtspflegerin und hatte für den Mann nur einen schwachen Trost parat: „Sie müssen Ihren Anspruch gegen den bisherigen Eigentümer geltend machen“.

Sonja Eschbach hatte im Lauf der Versteigerung darauf hingewiesen, dass das Denkmalamt die Fabrikgebäude als Kulturdenkmale einstuft. Lediglich die Brandruine (Hauptstraße 133) sei davon ausgenommen. In Bezug auf Altlasten schließe der Gutachter Schadstoffbelastungen nicht aus, die Konzentration sei allerdings als gering einzustufen, zitierte sie aus dem Gutachten.

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