Derzeit werden im Kreis 100 Menschen ambulant in ihrer Wohnung, in Wohngemeinschaften oder in Gastfamilien begleitet. Stationär leben 43 Personen. „In Baden-Württemberg haben wir ein Alleinstellungsmerkmal, indem wir mehr Menschen ambulant als stationär betreuen“, verwies er zudem auf die Wohnschule, die Umwandlung einer Außenwohngruppe des Wohnheims in eine ambulante Wohngemeinschaft und den Bau eines Hauses für ein sogenanntes Servicewohnen am Karl-Herbster-Platz in Lörrach. Ziel sei stets, eine individuelle Lebensgestaltung der Menschen mit Hilfebedarf zu ermöglichen, erläuterten die Verantwortlichen. In der Region habe man Projekte angestoßen, die über das Übliche hinausgingen. Doch das Gesetz stelle nicht nur die Projekte in Frage, sondern es bestehe die Möglichkeit, dass Betroffene dann aus dem Netz fallen, sieht Ressel Handlungsbedarf seitens der Politik. Menschen, die ambulant wohnen, sollen zudem vom neuen Vermögensfreibetrag in Höhe vom 50 000 Euro kaum profitieren, weil diese oftmals auf Grundsicherungsleistungen angewiesen seien, wie Heidi Glöss, Leiterin Wohnen, erläuterte. Der Freibetrag im Bereich Grundsicherung (SGB XII) betrage lediglich 2600 Euro. So sei es kaum möglich, angemessene Rücklagen zu bilden, monierte sie. Daher fordert die Lebenshilfe für die Betroffenen mehr finanziellen Spielraum und das Recht auf ein Sparbuch ein. „Wir wünschen die Angleichung der Bedingungen an die Regelungen von Hartz IV“, erklärte Glöss.