Kreis Lörrach Hilfe bedarfsgerecht gestalten

Die Oberbadische
Werkstätten bieten Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, mehr Selbständigkeit zu erlangen. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

InklusionLebenshilfe Lörrach kritisiert Entwurf des Bundesteilhabegesetzes / Projekte mit Signalwirkung

Der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes stößt bei den Vertretern der Lebenshilfe Lörrach und weiteren Einrichtungen der Behindertenhilfe auf Kritik. Sie sehen die Teilhabe aller Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben im Gefahr. Für Betroffene könnte unter anderem die Berechtigung für Unterstützung durch die Eingliederungshilfe wegfallen.

Von Michael Werndorff

Kreis Lörrach. Die Bundesregierung will ihr größtes sozialpolitisches Reformvorhaben mit dem Bundesteilhabegesetz und dem dritten Pflegestärkungsgesetz umsetzen, aber wirklich ausgereift scheint der Gesetzesentwurf nicht, wie Helmut Ressel, Geschäftsführer der Lörracher Lebenshilfe in einem Gespräch mit dem heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Armin Schuster am Donnerstag darlegte. Ressel sieht die im Landkreis Lörrach realisierten Projekte im Bereich der ambulanten Wohnbegleitung für Menschen mit Behinderung bedroht: Laut Entwurf müssen nämlich Betroffene künftig in mindestens fünf von neuen Lebensbereichen Unterstützungsbedarf haben, um die Eingliederungshilfe zu erhalten, die sich auch auf Werkstätten erstrecken kann. „Damit werden Menschen mit einem geringen Unterstützungsbedarf benachteiligt, weil die Hilfe wegfällt“, sagte Ressel.

Derzeit werden im Kreis 100 Menschen ambulant in ihrer Wohnung, in Wohngemeinschaften oder in Gastfamilien begleitet. Stationär leben 43 Personen. „In Baden-Württemberg haben wir ein Alleinstellungsmerkmal, indem wir mehr Menschen ambulant als stationär betreuen“, verwies er zudem auf die Wohnschule, die Umwandlung einer Außenwohngruppe des Wohnheims in eine ambulante Wohngemeinschaft und den Bau eines Hauses für ein sogenanntes Servicewohnen am Karl-Herbster-Platz in Lörrach. Ziel sei stets, eine individuelle Lebensgestaltung der Menschen mit Hilfebedarf zu ermöglichen, erläuterten die Verantwortlichen. In der Region habe man Projekte angestoßen, die über das Übliche hinausgingen. Doch das Gesetz stelle nicht nur die Projekte in Frage, sondern es bestehe die Möglichkeit, dass Betroffene dann aus dem Netz fallen, sieht Ressel Handlungsbedarf seitens der Politik. Menschen, die ambulant wohnen, sollen zudem vom neuen Vermögensfreibetrag in Höhe vom 50 000 Euro kaum profitieren, weil diese oftmals auf Grundsicherungsleistungen angewiesen seien, wie Heidi Glöss, Leiterin Wohnen, erläuterte. Der Freibetrag im Bereich Grundsicherung (SGB XII) betrage lediglich 2600 Euro. So sei es kaum möglich, angemessene Rücklagen zu bilden, monierte sie. Daher fordert die Lebenshilfe für die Betroffenen mehr finanziellen Spielraum und das Recht auf ein Sparbuch ein. „Wir wünschen die Angleichung der Bedingungen an die Regelungen von Hartz IV“, erklärte Glöss.

Zudem konnten viele Menschen mit Hilfe des Integrationsfachdiensts im Landkreis Lörrach im allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen, andersherum erhielten Behinderte mit einem hohen Hilfebedarf einen Werkstattplatz, die normalerweise außen vor wären, bilanzierte sie. Gesonderte Förder- und Betreuungsgruppen würden sich aber kontraproduktiv auswirken. Schuster erklärte, dass die Lesung Ende September stattfinden werde. Bis dahin bestehe die Möglichkeit, die Argumente in Berlin vorzubringen. Ebenfalls kritisch sieht Schuster auch die Fünf-aus-Neun-Regel. „Zwei Lebensbereiche sollten eigentlich ausreichen“, erklärte der Bundestagsabgeordnete. Und: „Eine Herausdrängen aus dem ambulanten Wohnen darf es nicht geben.“ Das Anheben der Vermögensfreigrenze stelle für viele Menschen allerdings eine immense Verbesserung dar, so Schuster. Nun gehe es darum, die Sicht der Lebenshilfe Lörrach den Verantwortlichen nahe zu bringen, schließlich habe der Landkreis Lörrach im Bereich der Behindertenhilfe eine besondere Kompetenz. In den Fraktionen beginnen die Debatten nach dem 23. September.

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