Die Möglichkeit zur Abgabe der mündlichen Zollanmeldung stand nach den neuen europäischen Verzollungsrichtlinien zur Disposition. „Es wäre für unsere Wirtschaft in der Region eine enorme bürokratische Hürde gewesen, wenn nun für die Ausfuhr von Cent-Artikeln in die Schweiz eine elektronische Ausfuhranmeldung, und das möglichst 24 Stunden vorher, erstellt werden müsste“, sagte Uwe Böhm, IHK-Geschäftsführer International. Nun können die bisher gewohnten Verfahren weiterhin auch über das Jahr 2016 hinaus angewendet werden. Der Exporteur geht mit seiner Rechnung zum Zoll und lässt sie nur bei der Ausfuhr abstempeln. Erst bei Rechnungsbeträgen über 1000 Euro greifen dann die verpflichtenden Anmeldeverfahren, heißt es in einer Mitteilung. Ob es im kommenden Jahr eine mündliche Zollanmeldung auch bei der Einfuhr aus der Schweiz in die EU geben wird, ist allerdings noch offen.