Kreis Lörrach Inklusion als Gewinn für alle

Die Oberbadische
Erklärten Eltern, welche Folgen das neue Schulgesetz mit sich bringt (v.l.): Mechthild Lenz, Vorsitzende der Lebenshilfe, mit den Experten Kirsten Erhardt, Helmut Rüdlin, Joachim Sproß und Katrin Fritsch. Foto: Silvia Waßmer Foto: Die Oberbadische

TeilhabeExperten informieren über das neue Schulgesetz / Rechte einfordern

Die Schullandschaft in Baden-Württemberg verändert sich. Seit dem ersten August gilt ein neues, „inklusives“ Schulgesetz, welches Kindern mit Behinderung nun grundsätzlich den Besuch einer allgemeinbildenden Schule ermöglicht.

Von Silvia Waßmer

Kreis Lörrach. Die bisher geltende Sonderschulpflicht wurde abgeschafft. Über die verschiedenen Aspekte dieser neuen Regelungen konnten sich Interessierte jetzt beim siebten Treffen des Arbeitskreises Inklusion der Lebenshilfe Lörrach informieren, bei dem vier Experten Einblicke in die Entwicklung gaben: So bewertete Kirsten Erhardt, Leiterin des Projekts „Unabhängige Beratung“ der Landesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“, das neue Gesetz aus Elternsicht. Helmut Rüdlin, Leiter des staatlichen Schulamts Lörrach, stellte die wesentlichen, gesetzlichen Änderungen vor und Joachim Sproß, Fachbereichsleiter Jugend, Schulen, Sport der Stadt Lörrach, berichtete über bisherige und mögliche inklusive Maßnahmen in den stadteigenen Schulen. Zudem gab Lehrerin Katrin Fritsch einen Einblick in den Alltag einer Inklusionsklasse an der Hans-Thoma-Schule in Haltingen.

„Das neue Schulgesetz ist grün“, sagte Erhardt und verdeutlichte anhand von Papierhütchen all das, „was nun nicht mehr ist“. So gebe es jetzt keine „komischen Eltern“ mehr, die „etwas komisches für ihre Kinder wollen“. Stattdessen können sie nun ihr Recht einfordern. Zudem müssen Eltern nicht mehr begründen, warum sie ihr Kind auf eine bestimmte Schule schicken möchten, sondern brauchen dieses dort nur noch zu „melden“. Und auch der Sonderschulzwang, der Kindern früher keine anderen Möglichkeiten ließ, fällt nun weg, so dass es nicht mehr – wie bei den bisherigen Außenklassen – eine behinderungshomogene Gruppe geben muss.

Ebenso wird es in Baden-Württemberg keine Schwerpunktschulen geben, weshalb die Inklusion Aufgabe aller Schulen und Schularten sei. Schüler, die ein inklusives Bildungsangebot nutzen, werden Schüler dieser Schule und sind nicht Schüler einer Sonderschule. „Natürlich gibt es beim Elternwunsch gewisse Einschränkungen“, räumte die Expertin in Hinblick auf die Möglichkeiten an den einzelnen Schulen ein. Gleichzeitig betonte sie aber: „Wenn wir uns als Eltern auf den Weg machen, bekommen wir auch Bewegung“.

Schulamtsleiter Rüdlin beleuchtete weiterhin den entsprechenden Gesetzestext und machte darauf aufmerksam, dass die neuen Regelungen nicht für die gymnasiale Oberstufe sowie für die Berufsschulen gelte. Zudem forderte er die Eltern auf, sich bei Beratungsbedarf an das Schulamt zu wenden. Außerdem wies Fachbereichsleiter Sproß darauf hin, „dass eine frühzeitige Anmeldung der Kinder für die Stadt als Schulträger sehr hilfreich ist“ – sei sie doch „immer reaktiv“ und stoße in manchen Schulen an ihre Kapazitätsgrenzen. Ein frühzeitiger Hinweis helfe bei der Planung. Und Katrin Fritsch betonte, dass Inklusion zwar eine Herausforderung, aber auch „eine ganz große Chance für alle“ sei.

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