Kreis Lörrach Inländer kommen zuerst dran

Die Oberbadische
Neben anderen Branchen wird auch das Schweizer Baugewerbe vom „Inländervorrang light“ betroffen sein. Foto: Michael Werndorff Foto: Die Oberbadische

Arbeitsmarkt: Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative wird konkret / Ergebnisse im Herbst

Von Michael Werndorff

Die Ausgestaltung der Initiative gegen Masseneinwanderung in der Schweiz (MEI) nimmt konkrete Formen an. Im September endet das Anhörungsverfahren, und erste Ergebnisse werden im Herbst erwartet. Fest steht schon jetzt: Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) werden mit dem sogenannten Inländervorrang light vor große Herausforderungen gestellt.

Regio. Noch sei es allerdings zu früh, konkrete Aussagen zu treffen, sagte Allessandro Tani, Mitglied der Geschäftsführung im Amt für Wirtschaft und Arbeit von Basel-Stadt, gestern auf Anfrage unserer Zeitung. „Jede Aussage zu diesem Zeitpunkt wäre verfrüht“, verweist Tani auf das seit Mitte Juni laufende Anhörungsverfahren, das am 6. September endet.

Doch zeichnet sich schon jetzt ab, dass die regionalen Arbeitsvermittlungen aufgrund des Vorzugs von Einheimischen bei Stellenbesetzungen eine Herkulesaufgabe erwartet, wie die Aargauer Zeitung und die Berner Tageszeitung „Der Bund“ berichteten. Denn: Mit der Umsetzung der MEI erwartet das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) jährlich zusätzliche 180 000 Stellenmeldungen seitens der Arbeitgeber, welche die RAV-Mitarbeiter binnen einer kurzen Frist bearbeiten müssten. Doch den Ämtern soll es an Ressourcen und modernen Computerprogrammen fehlen, um den Vorstellungen des Bundesrats gerecht zu werden.

Konkret geht es beim „Inländervorrang light“ darum, Bewerbern aus der Schweiz bei Stellenbesetzungen den Vorrang einzuräumen.

Dabei müssen offene Stellen in Berufen mit einer landesweiten Arbeitslosenquote von mindestens fünf Prozent, so ist seit Beginn des Anhörungsverfahrens bekannt, zukünftig den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet werden.

Betroffen hiervon sind unter anderem das Baugewerbe sowie Service- und Küchenpersonal. Die Arbeitsvermittler sollen dann drei Tage Zeit haben, um Arbeitgebern passende Kandidaten für die zu besetzenden Stellen vorzuschlagen. Erst nach besagter Frist dürfen die Stellen dann anderweitig besetzt werden, eine Einstellungspflicht besteht übrigens nicht, und die Freiheit des Arbeitgebers, Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland ohne Begründung einzustellen, bleibt jederzeit gewahrt.

Noch stünden laut Tani weitere Varianten in der Diskussion: So sei noch nicht klar, ob es sich um eine Quote von fünf oder mehr Prozent handeln werde. Und: Bei der Vermittlungsfrist ist das letzte Wort ebenfalls noch nicht gesprochen. Daher sei es definitiv zu früh, Aussagen über eine Personalaufstockung bei den Arbeitsvermittlungszentren zu treffen. Konkret wird Tani indes beim Thema IT. „Hier muss der Bund eine gute Lösung liefern, denn eine standardisierte Form ist entscheidend beim schnellen Abgleich von Stellen- und Bewerberprofilen“, weiß der stellvertretende Amtsleiter.

Wie die baden-württembergische Landesregierung jüngst auf Anfrage des SPD-Abgeordneten Peter Hoflich erklärte, hat sich der Bundesrat bei der Umsetzung der MEI von Höchstzahlen und Kontingenten für Aufenthaltsbewilligungen bereits verabschiedet, weil diese nicht mit den bilateralen Verträgen vereinbar sind. Jetzt steht der Informationsvorsprung für Einheimische im Fokus. Von diesem könnten auch Stellensuchende aus der EU und Grenzgänger profitieren, wenn jene sich bei der Arbeitsvermittlung unter Umständen anmelden könnten, wie aus der Antwort an den Abgeordneten hervorgeht.

In seinem Fazit zu den Beziehungen der EU zur Schweiz hat der Rat der Europäischen Union festgestellt, dass die MEI auf eine Weise umgesetzt werden kann, sofern in der Durchführungsverordnung Klarheit geschaffen wird mit Blick auf die Rechte von EU-Bürgern sowie von Grenzgängern und deren Anspruch auf Information über Stellenangebote. Diese Präzisierungen stünden noch aus, so die Landesregierung weiter. Erörtert werden sollen die offenen Fragen im Kontext des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz.

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