Kreis Lörrach Leichte Sprache ein Menschenrecht

Die Oberbadische
Damit Texte die Kriterien von Leichter Sprache erfüllen müssen sie von Menschen mit Lernschwierigkeiten geprüft werden. Illustration: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen, Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Foto: Die Oberbadische

Barrierefreie Informationen sind ebenso wichtig wie barrierefreie Gebäude / Zweiter Teil unserer Serie

Von Marie-José Rosenwald

Kreis Lörrach. Komplizierte Wörter, schwierige Satzkonstruktionen, zu viele Informationen in einem Satz – das kennzeichnet häufig Verträge, Formulare oder Briefe von Behörden. Menschen mit Lernschwierigkeiten oder solchen, die Deutsch nicht gut können, verstehen sie nicht. Die Post bleibt ungeöffnet, wichtige Informationen erreichen sie nicht. Die Lösung ist „Leichte Sprache“.

Deutschland hat 2009 seine Unterschrift unter die UN-Behindertenrechtskonvention gesetzt. Der Staat ist damit in der Pflicht, Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft umfassende Rechte einzuräumen. Ein Teil ist die Schaffung barrierefreier Gebäude, aber auch der Zugang zu barrierefreien Informationen. Damit wächst der Druck auf Behörden, Institutionen und Firmen, sich in Broschüren und im Internet „barrierefrei“ zu präsentieren und ihren Schriftverkehr zu vereinfachen.

Dieser Druck macht sich bei „Klartext“ in Offenburg bemerkbar. Das Büro für Leichte Sprache, ein Dienstleistungsunternehmen der Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch, gibt es seit gut zwei Jahren. Zu Beginn war die Nachfrage nach deren Dienstleistungen verhalten, so Leiterin Brigitte Seidel, inzwischen mehren sich die Anfragen nach Übersetzungen und Schulungen.

Einer ihrer ersten Aufträge bezog sich auf die Website der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Zurzeit ist die Stadt Karlsruhe ein großer Auftraggeber. Sie hat sich die Leichte Sprache auf ihre Fahnen geschrieben, jedoch nicht ganz ohne Selbstzweck. Zunehmend nicht geleistete Zahlungen im Vollstreckungsbereich, so Seidel, veranlasste die Kommune, sich ihre Bescheide näher anzuschauen. „Viele Kunden verstehen nicht, worum es in diesen Schreiben geht, deshalb bleiben sie unerledigt liegen, der Stadt entgehen deshalb Einnahmen.“ Seidel schult nun in Tagesseminaren Angestellte dreier Behörden der Stadt. Schrittweise wird deren Schriftverkehr unter die Lupe genommen.

Texte in Leichte Sprache zu übertragen ist schwer und zeitintensiv, denn sie unterliegt festen Kriterien. Bekannte Wörter, kurze Sätze, eine größere Schrift, Wiederholungen, keine Verneinungen, kein Passiv, kein Konjunktiv, nur eine Aussage pro Satz, um nur einige Regeln zu nennen. Deshalb wird jedes Schriftstück, das im Büro „Klartext“ übersetzt wird, von Experten Satz für Satz überprüft. Das sind bei Leichter Sprache Menschen mit Lernschwierigkeiten. Ist der Text für sie verständlich, ist die Übersetzung gut. Verstehen sie etwas nicht, muss nachgebessert werden.

Leichte Sprache hilft Menschen dabei, selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, wenn Beipackzettel, Fahrpläne und Speisekarten einfach formuliert sind und sich die Mitarbeiter in Behörden, am Fahrkartenschalter und der Arzt in Leichter Sprache ausdrücken. Denn das Konzept gilt nicht nur für Geschriebenes, auch Vorträge und Gespräche werden mit den Regeln verständlicher.

Erfreulich ist, so Seidel, dass sich zunehmend offizielle Stellen auf den Weg der Leichten Sprache machen und die Zahl der Publikationen zunimmt. Das Bundesfamilienministerium erklärt auf der Website seine Aufgaben in Leichter Sprache, beim Bundesarbeitsministerium können Behörden eine Publikation als Handreichung mit praktischen Tipps für ihre Mitarbeiter bestellen. Es gibt Parteiprogramme in Leichter Sprache, die Evangelische Landeskirche Baden will als ihren Beitrag zur Inklusion Texte und Verlautbarungen in Leichte Sprache übersetzen. Zeitungen, Bücher und die Nachrichten aus Politik, Kultur und Sport des Deutschlandfunks sind weitere positive Beispiele.

Leichte Sprache hat jedoch auch ihre Grenzen, räumt Seidel ein. Verträge kann man nicht ohne weiteres in Drei-Wort-Sätzen umformulieren, auch ist ein Vertrag bisher nur in schwerer Sprache rechtsgültig. Übersetzungen müssen zudem zielgruppenorientiert sein. Eine Einladung für ein Fest formuliert sie anders als einen Gesetzestext. Sie nutzt in diesen Fällen die Einfache Sprache, die vom Sprachniveau her etwas anspruchsvoller ist als Leichte Sprache.

u  Informationen rund um das Thema Leichte Sprache: www.leichtesprache.org www.leichte-sprache.de www.spassamlesenverlag.de www.nachrichten-leicht.de

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