Kreis Lörrach Privatfahrten können teuer werden

Die Oberbadische
Wer mit dem Dienstwagen durch die Gegend fährt, muss die Zöllner künftig fürchten. Foto: Fraune Foto: Die Oberbadische

Grenzgänger dürfen mit ihrem Dienstwagen bald nur noch direkt zwischen Arbeit und Wohnsitz pendeln

Von Marco Fraune

Kreis Lörrach. Die Grenzgänger müssen sich auf einschneidende Veränderungen einstellen. Die Nutzung des Schweizer Dienstwagens wird ab Mai voraussichtlich stark eingeschränkt. Das Hauptzollamt Lörrach sieht nach derzeitigem Stand keinen Ermessensspielraum. Tausende könnten damit gezwungen werden, einen weiteren Wagen anzuschaffen.

Bislang durfte der Dienstwagen von Grenzgängern, soweit mit dem Arbeitgeber abgestimmt, ohne weiteres auch privat genutzt werden. Sie waren von Einfuhrabgaben befreit. Künftig sollte „unbedingt“ auf entsprechende Fahrten zum Kindergarten, zum Einkaufen oder auch zum Recyclinghof verzichtet werden, rät die Hauptzollamts-Sprecherin Antje Bendel im Gespräch mit unserer Zeitung. Denn: Nach der jüngst verabschiedeten Veränderung der maßgebenden Durchführungsverordnung des Zollkodex hinsichtlich der Nutzung von Schweizer Firmenwagen durch deutsche Grenzgänger können solche Touren teuer werden.

Einfuhrabgaben sind fällig, falls deutsche Zöllner bei ihren Stichprobenkontrollen darauf aufmerksam werden. Bei einem Wert des Autos von 30 000 Euro können rund 8700 Euro unterm Strich stehen – plus eingeleitetem Strafverfahren.

Nur noch erlaubt ist nach den neuen Bestimmungen der direkte Fahrtweg der Grenzgänger von der Arbeit zum eigenen Wohnsitz, ohne Abstecher. Wie bislang sollten eine Kopie des Arbeitsvertrages mit Erläuterungen zum Dienstwagen oder eine Bestätigung des Chefs mitgeführt werden, rät Rolf Eichin von der Lörracher Grenzgänger-Info. Betroffen seien etwa 15 Prozent der rund 21 000 Grenzgänger im Landkreis Lörrach, also diejenigen, die auf einen Schweizer Dienstwagen zurückgreifen. „Es ist kein versicherungsrechtliches oder führerscheinrechtliches, sondern ein abgabenrechtliches Problem.“ Und dies grenzüberschreitend, denn die Bestimmungen würden auch umgekehrt gelten, also für Schweizer Grenzgänger, von denen es aber erheblich weniger gibt.

Eine besondere Personengruppe, auf die Eichin aufmerksam macht, sind die Geschäftsführer unter den Grenzgängern. „Für diese gibt es gar keine Lösung.“ Die Hauptzollamts-Sprecherin geht aber davon aus, dass zumindest in ihrem Zuständigkeitsbereich, aber wohl auch in Singen und Ulm, die interne Regelung weiterhin gelten wird, dass Geschäftsführer bei der Nutzung von Dienstwagen wie die übrigen Arbeitnehmer betrachtet werden. „Ein Angestelltenverhältnis muss aber gegeben sein.“

Weiterhin ist die Nutzung des Dienstwagens durch den Ehepartner, erwachsene Kinder oder Freunde und Angehörige nicht zu empfehlen, wissen Bendel und Eichin. Würden diese hinter dem Steuer sitzen und in eine Kon-trolle geraten, werde im Fall der Fälle die Einfuhrabgabe fällig.

Bei der Grenzgänger-Info hofft man, dass zwischen der EU und der Schweiz eine praktikablere Lösung zur Nutzung von Dienstwagen doch noch gefunden wird. „Man sollte nun auch über dieses Problem sprechen“, verweist Eichin auf die ebenso noch im Raum stehenden Verhandlungen über die Folgen der Masseneinwanderungsinitiative.

Beim Hauptzollamt liegen noch keine erläuternden Dienstanweisungen vor, aber Bendel geht davon aus, dass die verschärfte Regelung ab 1. Mai gelten wird. Es liege dann im Ermessen der Beamten, ob Kulanz während einer Übergangszeit angebracht ist. Die EU sehe keine vor.

Bislang noch keine Stellung bezogen habe zur Änderungen in der Durchführungsverordnung die Landesregierung in Stuttgart, kritisiert Ulrich Lusche (CDU), der weiterhin auf eine Antwort auf seine parlamentarische Anfrage vom November wartet. „Ich finde es überaus bedauerlich, dass die Landesregierung sich bisher nicht im Stande gesehen hat, diesem Sachverhalt nachzugehen und nun vollendete Tatsachen geschaffen wurden, die für die Grenzgänger in der Region gravierende Änderungen mit sich bringen werden“, kritisiert Lusche.

Der Abgeordnete befürchtet, dass die betroffenen Grenzgänger bald ein weiteres privates Fahrzeug anschaffen müssen. Zudem sei die Frage von Übergangsfristen, gerade auch was Leasingfahrzeuge betrifft, die den Beschäftigten von der Firma zur Verfugung gestellt werden, nicht geklärt. „Nun bleibt es also abzuwarten, wie sich diese Regelung in der Praxis bewährt und wie sie im Berufsalltag der Grenzgänger umgesetzt wird.“

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