Kreis Lörrach Taxistreit: IHK zeigt sich enttäuscht

Die Oberbadische

Regio. Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK) hat Kenntnis über ein

Regio. Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK) hat Kenntnis über ein aktuelles Schreiben des Kantons Zürich erhalten, das sich an Taxiunternehmen in Deutschland und Österreich richtet. Darin informiere das Amt für Wirtschaft und Arbeit über die Umsetzung der „Vorschriften zum Bringen und Holen von Fahrgästen am Flughafen Zürich“. Demnach sei jede einzelne Fahrt von und an den Flughafen Zürich „ab dem neunten Tag im Kalenderjahr“ – wie schon bislang etwa Handwerkerleistungen, die in der Schweiz erbracht werden – vorab über ein Onlineportal anzumelden, andernfalls drohe eine Geldbuße von bis zu 5000 Schweizer Franken, erklärte die IHK gestern in ihrer Stellungnahme. Und nach 90 Tagen je Kalenderjahr sei Schluss.

Danach dürfe nurmehr gebracht, nicht aber mehr abgeholt werden. Für letzteres brauche es dann eine Arbeitsbewilligung. Schließlich seien ab dem 15. Einsatztag in der Schweiz die dort geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten.

Die IHK ist nicht nur über den Stil verwundert. „Es hätte doch nahegelegen, die neue Praxis anzukündigen und uns Gelegenheit zur Stellungnahme und Klärung offener Fragen zu geben“, ärgert sich Verkehrsexpertin Yvonne Feißt von der IHK. „Auch eine Übergangsfrist hätten wir erwartet. Gute Nachbarschaft geht anders!“

Prof. Dr. Claudius Marx, Hauptgeschäftsführer der IHK, hält das angekündigte Verfahren für gänzlich untauglich. Das Schreiben lasse auch offen, ab wann die neuen Regeln gelten sollen oder auch welche „Lohn- und Arbeitsbedingungen“ eingehalten werden müssen, wenn die Fahrt in Deutschland beginnt und über Schaffhausen, den Aargau oder Thurgau in den Kanton Zürich führt? Wenn die „pragmatische Lösung“ nun Hals über Kopf aufgegeben werde, entstehe der Eindruck, dass eher die Marktabschottung das Ziel sei, so Marx.

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