Regio. Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK) hat Kenntnis über ein aktuelles Schreiben des Kantons Zürich erhalten, das sich an Taxiunternehmen in Deutschland und Österreich richtet. Darin informiere das Amt für Wirtschaft und Arbeit über die Umsetzung der „Vorschriften zum Bringen und Holen von Fahrgästen am Flughafen Zürich“. Demnach sei jede einzelne Fahrt von und an den Flughafen Zürich „ab dem neunten Tag im Kalenderjahr“ – wie schon bislang etwa Handwerkerleistungen, die in der Schweiz erbracht werden – vorab über ein Onlineportal anzumelden, andernfalls drohe eine Geldbuße von bis zu 5000 Schweizer Franken, erklärte die IHK gestern in ihrer Stellungnahme. Und nach 90 Tagen je Kalenderjahr sei Schluss.