Kreis Lörrach (wer). Auch Städte und Gemeinden im Landkreis Lörrach mit einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) müssen ab kommendem Jahr für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen sorgen. Im Zuge der steigenden Flüchtlingszahlen ändert der Landkreis sein Vorgehen und verpflichtet Gemeinden zur Stellung von Unterkünften, auch wenn diese eine GU haben.
Kreis Lörrach Unterbringung:
Die Oberbadische 01.11.2015 - 23:00 Uhr