Kreis Lörrach Verbesserungen für pflegende Angehörige

Die Oberbadische
Die Pflege im Haushalt soll gefördert werden. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Häusliche Pflege wird unterstützt / Demenzkranke in neuer Pflegestufe

Von Marco Fraune

Kreis Lörrach. Pflegende Angehörige dürfen sich über deutliche Verbesserungen bei den Pflegekassenleistungen freuen. Bisher seien diese aber offenbar noch nicht von bei den Betroffenen wahrgenommen worden, bemerkt die AOK Hochrhein-Bodensee. „Die Anträge mit den neuen Möglichkeiten kommen ganz verzögert“, erklärte gestern Uwe Daltoe, stellvertretender Geschäftsführer, im Rahmen eines Pressegesprächs über die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes, das seit Jahresanfang gilt.

Erstmals in den Genuss von Leistungen für eine Verhinderungs-, Kurzzeit sowie Tages- und Nachpflege kommen pflegende Angehörige, die Menschen mit der Pflegestufe 0 betreuen, worunter auch die Demenz fällt. Alle Leistungsbeträge steigen außerdem um vier Prozent. Mit solchen Veränderungen will der Gesetzgeber die ambulante Pflege durch Angehörige stärker unterstützen. Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige, eine stärkere Unterstützung bei „Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ zur Erleichterung der Pflege (Zuschuss für bauliche Veränderungen steigt von 2557 auf 4000 Euro) sowie das Pflegeunterstützungsgeld fallen darunter. Mehr Geld gibt es für Unterstützungen im Haushalt oder für die Organisation persönlich benötigter Hilfestellungen. Der monatliche Grundbetrag wurde hier von 104 auf 208 Euro angehoben.

Demente Pflegebedürftige, von denen es im Landkreis nach AOK-Hochrechnung knapp 370 gibt, sind mit den Neuregelungen nicht mehr außen vor, sodass auch Anspruch auf Kurzzeitpflegeplätze besteht, betont Daltoe. „Das wird vermutlich einen weiteren Bedarf auslösen.“ Zugleich weiß auch er, wie knapp das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen im Landkreis Lörrach schon jetzt ist. „Das ist eine offene Baustelle.“

Freuen dürfte pflegende Angehörige, dass für eine Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nunmehr 1612 Euro statt zuvor 1550 Euro gezahlt werden. Verhinderungspflege (Pflegeperson fällt geplant oder ungeplant aus beziehungsweise soll entlastet werden) kann jetzt außerdem bis zu sechs Wochen, Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen pro Jahr genommen werden. Außerdem werden die Kosten für eine Tages- und Nachtpflege jetzt nicht mehr auf das Pflegegeld oder die ambulanten Sachleistungen angerechnet. Damit soll ein Hemmnis entfallen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Aufmerksam machte die AOK gestern auch auf das Pflegeunterstützungsgeld, speziell dass dabei ein Anspruch auf eine Freistellung von bis zu zehn Tagen für alle Beschäftigten besteht, wenn wegen einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege organisiert oder eine pflegerische Versorgung sichergestellt werden muss.

Das seit Januar erfolgte Leistungsplus wird durch eine Beitragssatzerhöhung um 0,3 Prozent finanziert, die im Januar anstand. Eine Erhöhung des Pflegebeitragssatzes um 0,2 Prozent soll ab dem Jahr 2017 folgen, wenn es dann den Plänen zufolge auch fünf Pflegestufen gibt. Nicht mehr der Zeitaufwand der Pflege solle dann ausschlaggebend sein, sondern wie selbstständig der Pflegebedürftige ist.

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