Kreis Lörrach Viel Aufklärungsarbeit leisten

Die Oberbadische

Podiumsdiskussion thematisiert Sterbehilfe

Von Michael Werndorff

Kreis Lörrach. Palliativmedizin und die Hospizbewegung verstehen sich als Alternativen zur Sterbehilfe und zur Beihilfe zur Selbsttötung. Das sagte Bernhard Späth, Vorsitzender des Förderkreises für das Hospiz am Buck. Im Rahmen eines Pressegesprächs wurde jetzt das im Bundestag laufende Gesetzgebungsprojekt zur Sterbehilfe thematisiert. Bis Ende des Jahres will der Gesetzgeber Klarheit schaffen und ein neues Gesetz verabschieden. Mindestens die Hälfte der Bevölkerung wünscht sich eine Liberalisierung in dem der ärztlich begleitete Suizid ermöglicht werden soll, zeigen Umfragen.

Um das Thema auch im Landkreis weiter in die Öffentlichkeit zu tragen, lädt der Förderkreis für kommenden Samstag, 10. Oktober, ab 10.15 Uhr in den Hebelsaal des Lörracher Dreiländermuseums ein. Mediziner und Politiker diskutieren unter dem Motto „Sterben auf Wunsch oder Leben bis zuletzt“ das Thema Sterbehilfe. „Damit wollen wir den Menschen im Landkreis ein Forum bieten, um sich an der Diskussion zu beteiligen“, betonten Vorstandsmitglieder Peter Ade und Tilly Nothhelfer.

Späth erklärte, dass mit dem neuen Gesetz die Hospizkultur in Pflegeheimen aber auch in der stationären Krankenhausbehandlung verankert werden soll. Davon erhofft sich der Förderkreis auch Veränderungen im Landkreis, „denn dieser sollte eigentlich mehr leisten als bisher “, betonte der Vorsitzende. Der Förderkreis wünscht sich mit den ambulanten Hospizgruppen, dass nach der Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes der Landkreis die Rolle der Daseinsfürsorge auf diesem Gebiet übernimmt. „Nach wie vor fehlt nämlich eine Vernetzung der Akteure, die ambulant wie auch stationär tätig sind.“

Der Gesetzentwurf des Gesundheitsministers soll neben der Verbesserung der Palliativversorgung auch die Finanzierung der Hospizarbeit aufwerten. Derzeit verfügt das Hospiz am Buck über ein Jahresbudget in Höhe von insgesamt 500 000 Euro, zehn Prozent werden von den Krankenkassen direkt abgezogen“, verdeutlichte Späth die Leistung des Fördervereins, der das jährliche Defizit trägt. Mit dem neuen Gesetz soll das Defizit verringert werden bei bleibendem Zuschussbedarf. „Wir sind froh, dass wir viele Menschen haben, die uns unterstützen.“ In das System müsse mehr Geld, dann benötige man auch nicht mehr so viele stationäre Hospizbetten, und die Betroffenen könnten in ihrer Häuslichkeit die nötige Begleitung erfahren, unterstrich der Vorsitzende.

Aus ärztlicher Sicht betonte die Onkologin und Palliativmedizinerin Nothhelfer, dass es eine Musterberufsordnung für Ärzte gibt, welche die Hilfe zur Selbsttötung untersagt. Zudem fehle eine strafrechtliche Aussage. Im Rahmen der Diskussion werden Mediziner das Thema aus verschiedenen Perspektiven beleuchten.

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