Kreis Lörrach Zöllner schauen ganz genau hin

Die Oberbadische
Waren, die gegen Bestimmungen verstoßen, zieht der Zoll aus dem Verkehr. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Wareneinfuhr: Stichproben dienen dem Verbraucherschutz / „Bei der Marktüberwachung ganz vorne“

Toaster, Kühlschrank oder Smartphone: Verbraucher kaufen viele Produkte entweder direkt im Ladengeschäft oder bei Onlinehändlern. Damit der Verbraucherschutz gewährleistet ist, schauen die Behörden ganz genau hin, ob Waren den EU-Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Kreis Lörrach. Beim Import von Erzeugnissen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten spielen die Zollstellen bei der Überwachung eine wichtige Rolle. Haben die Zollbeamten bei der Warenkontrolle den Verdacht, dass das zur Einfuhr angemeldete Produkt nicht den geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht, informieren sie die zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Diese prüfen und entscheiden dann, ob die Waren in den freien Verkehr überführt werden können oder wieder ausgeführt beziehungsweise vernichtet werden müssen, wie es in einer Mitteilung des Hauptzollamts Lörrach heißt.

In dessen Bereich werden an der EU-Außengrenze zur Schweiz über die beiden großen Autobahnzollämter in Rheinfelden und Weil am Rhein täglich viele solcher Produkte aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Tageweise sind deshalb besonders in Weil am Rhein die Kollegen des Regierungspräsidiums Tübingen, wie Diplom-Ingenieur Christian Woltz mit seinem Team, direkt vor Ort. Sie unterstützen die Zöllner um Abfertigungsleiter Christian Proske bei den Kontrollen und führen Stichprobenuntersuchungen für die Produktsicherheit durch.

Zuletzt haben die Kontrolleure an insgesamt drei Tagen im Mai und August fünfunddreißig Fahrzeuge kontrolliert. 3919 Produkte wiesen sie dabei wegen des Verdachts, dass sie europäischem Recht nicht genügen, an der Grenze zurück.

Bei diesen Kontrollen musste unter anderem eine Sendung mit 3000 der derzeit bei Kindern und Jugendlichen so beliebten Handkreisel, zurückgewiesen werden. Die Produkte wiesen keine CE-Kennzeichnung auf, welche die Konformität mit den EU-Sicherheitsbestimmungen belegt. Daneben lösten sich bei einem leichten Aufprall auf den Boden Teile, die von kleineren Kindern verschluckt werden könnten. Dies stellte der Prüfer unter Verwendung eines kurzen Zylinders fest, der den kindlichen Gaumen nachbildet und durch den die abgesprungenen Teile problemlos durchfielen.

Während der Kontrollen haben Woltz und seine Kollegen gemeinsam mit den Zollbeamten schnelle Entscheidungen zu treffen, um den Warentransport nicht unnötig aufzuhalten. Aber natürlich steht der Schutz des Verbrauchers immer im Vordergrund. „Deutschland ist in Bezug auf die Marktüberwachung im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten, in denen meist ganz andere Behördenstrukturen aufgebaut sind, sicher ganz vorne“, meint Woltz.

In vielen Fällen bemühten sich die Hersteller und Importeure, den Vorschriften zu genügen, jedoch gebe es durchaus eine Reihe schwarzer Schafe, die sich Wettbewerbsvorteile dadurch verschafften, dass sie die Sicherheitsanforderungen nicht einhalten. Außerhalb der EU sind die Anforderungen oftmals niedriger, und bei Importen aus dem EU-Ausland werde immer wieder versucht, billige Produkte zu importieren, ohne den Sicherheitsstandard der EU zu gewährleisten. Solide Unternehmen seien dagegen bemüht, keine problematischen Produkte auf den Markt zu bringen. Schließlich kosteten Rückrufaktionen viel Geld und schadeten dem Ruf des Markennamens.

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