Lörrach. Die Polizei und die Stadt Lörrach kontrollierten kürzlich zum ersten Mal in diesem Jahr den illegalen Verkauf von Alkohol an Minderjährige. Bei rund 58 Prozent der durchgeführten Testkäufe erhielten die 16- und 17-jährigen Testkäufer keine Spirituosen. Dies ist ein gutes Ergebnis der Alkoholtestkäufe im Lörracher Einzelhandel, schreibt die Stadtverwaltung in einer Mitteilung. Die Auszubildenden der Stadt Weil am Rhein, der Stadt Lörrach und des Landratsamtes versuchten in insgesamt zwölf Supermärkten, Kiosken und Tankstellen, hochprozentigen Alkohol durch die Kasse zu bringen. Dies gelang in sieben Fällen nicht. Im Jahr 2010 wurden zum ersten Mal Testkäufe in Lörrach durchgeführt. Das Ergebnis war damals besorgniserregend. Die Jugendlichen wurden in vielen Läden überhaupt nicht nach ihrem Alter gefragt. Nur 21 Prozent der Käufe wurden korrekt abgewickelt. Die Villa Schöpflin führt seitdem regelmäßig Schulungen im Einzelhandel durch. Dort wird auf die Jugendschutzbestimmungen eingegangen, Verkaufssituationen werden besprochen und durchgespielt. Dieses Engagement zeigt Wirkung. Das Verkaufspersonal ist mittlerweile besser auf die Verkaufssituation mit Minderjährigen vorbereitet und entsprechend sensibilisiert. Regelmäßige Kontrollen notwendig, um gutes Ergebnis zu halten Fakt sei allerdings auch, dass die Kontrollen mindestens zweimal jährlich durchgeführt werden müssen, um dieses Ergebnis zu halten, so die Stadtverwaltung. Nachdem 2013 hauptsächlich Gaststätten kontrolliert wurden, verschlechterte sich prompt die Bilanz in den Geschäften von 55 Prozent auf nur noch 33 Prozent richtig abgewickelter Testkäufe. Diese Tendenz wurde auch dieses Mal wieder bestätigt. Vier der fünf Läden, die fälschlicherweise Alkohol an Minderjährige verkauften, wurden ein Jahr oder länger nicht kontrolliert. Daran sei zu erkennen, wie wichtig eine regelmäßige Wiederholung von Testkäufen und Schulungsveranstaltungen sei. „Die Projektmitglieder werden daher für dieses wichtige Thema am Ball bleiben und wiederkehrende Kontrollen durchführen“, schreibt die Stadtverwaltung. Das Jugendschutzgesetz sieht Altersbeschränkungen bei der Abgabe von alkoholischen Getränken, Tabakwaren oder Computerspielen vor. Branntweinhaltiger Alkohol und Tabakwaren dürfen an Minderjährige gar nicht abgegeben werden, andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt nicht an Jugendliche unter 16 Jahren.