Lörrach „Astronomische Renditen“

Die Oberbadische

Betrugsverfahren: Freiheitsstrafen für die beiden Angeklagten

Lörrach (dr). Die zwei verbliebenen Angeklagten im Alter von 49 und 56 Jahren, die des gewerbsmäßigen Betrugs verdächtig waren, wurden am Montag zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Beide hatten vor dem Schöffengericht Lörrach im Rahmen einer Verständigung ein Geständnis abgelegt (wir berichteten).

In anwaltlichen Erklärungen hatten die beiden Beschuldigten eingeräumt, in den Jahren 2008 und 2009 von mehreren Anlegern beträchtliche Summen eingesammelt zu haben. Dafür wurde den Investoren nach einer relativ kurzen Wartezeit von teilweise nur fünf Monaten eine Rendite von 100 Prozent versprochen. Die Investoren sollten nach der Wartezeit ein „Darlehen auf unbegrenzte Zeit zins- und tilgungsfrei“ erhalten. Es bestehe keine Rückzahlungspflicht. So hieß es in den Verträgen, die die Anleger von den Angeklagten ausgehändigt bekamen. Der 56-Jährige räumte ein, dass er nicht hinterfragt habe, wie diese Traumrendite erwirtschaftet werden sollte. Auch habe er nicht auf die Gefahr eines Totalverlustes der eingezahlten Gelder hingewiesen. Eine Provision habe er nie erhalten, da diese erst bei Auszahlung der Darlehen hätten fließen sollen.

Vier der geprellten Anleger erschienen am Montag als Zeugen. Der Prozessbeobachter musste verwundert feststellen. dass alle Anleger eigentlich hätten erkennen müssen, dass bei diesem Modell etwas „faul“ sei. So gehörte eine Verwaltungsangestellte aus Schweinfurt zu den Geprellten, die extra ihren Bausparvertrag auflöste, um das Geld „gut“ anzulegen. Weiter gehörten ein Architekt und ein selbstständiger Unternehmer zu den Geschädigten. Die meisten Geldzahlungen erfolgten bei den Geschäften als Bargeldübergaben. Mit den eingezahlten Geldern soll der 49-Jährige spekuliert haben. Jedenfalls ist das Geld nicht aufzufinden.

Selbst Oberstaatsanwalt Otto Bürgelin sprach in seinem Plädoyer von „großer Leichtgläubigkeit der Geschädigten bei diesen astronomischen Renditeversprechen“. Keiner habe Erkundigungen über das Geschäftsmodell eingeholt. Das Geld sollte bei einer finanzstarken US-Corporation angelegt werden, hatten die Beschuldigten den Anlegern erzählt. Mit seinen Strafanträgen ging Bürgelin an den oberen Rand des in der Verständigung vereinbarten Strafrahmens. Für den 49-Jährigen zwei Jahre auf Bewährung, für den 56-Jährigen 14 Monate auf Bewährung.

Die Verteidiger stellten keine eigenen Strafanträge.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Harald Krohn verhängte ein Jahr und zehn Monaten für den jüngeren Angeklagten, wobei die Bewährungszeit auf fünf Jahre ausgedehnt wurde. Ferner wurde dem Angeklagten ein Bewährungshelfer beigeordnet, weitere Weisungen bleiben vorbehalten. Der ältere Angeklagte wurde wie beantragt zu 14 Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt bei ihm drei Jahre. Als Auflagen muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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