Es war nur eine kurze Anfrage im Gemeinderat, aber die hat es in sich: „Müssen  Schweizer Bürger für Parkvergehen oder zu schnelles Fahren in Lörrach überhaupt zahlen?“, fragte Stadtrat Bernhard Escher (CDU). Die Antwort: Ja, aber ...

Von Guido Neidinger

Lörrach. Immer wieder tauchen in Lörrach Gerüchte in Gesprächen und auch in den sozialen Netzwerken auf, dass die Stadt Parkvergehen von Schweizer Autofahrern nicht verfolge.  Escher wollte es genau wissen: Eine Antwort erhielt er noch nicht. „Wir sind dabei, das Thema aufzuarbeiten“, wollte Klaus Dullisch, der für den Verkehr  zuständige Fachbereichsleiter im Rathaus, auch unsere Zeitung zunächst vertrösten. Beharrliches Nachhaken brachte dann doch etwas Licht ins Dunkel. „Parkvergehen werden grundsätzlich verfolgt, auch bei Schweizer Autofahrern“, erklärte Dullisch.

Alle Autofahrer werden gleich behandelt - ob Einheimische oder Ausländer

Also alles in Ordnung? Nicht ganz! Wenn Schweizer ihren Bußgeldbescheid nicht bezahlen, kann es sein, dass die Stadt Lörrach das Geld nicht eintreibt. Das meint auch Bernhard Escher  und mutmaßte im Gemeinderat, bei Beträgen bis zu 75 Euro sei das so.  Dies wollte Dullisch gegenüber unserer Zeitung nicht bestätigen und betonte: Bei uns werden alle Autofahrer gleich behandelt, ob Einheimische oder Ausländer.“ Das bedeutet: Zunächst wird – auch grenzüberschreitend – ein Standardverfahren eingeleitet. Führt dieses nicht zum Ziel, sind Dullischs Möglichkeiten erschöpft.

Dann leitet sein Fachbereich die Angelegenheit an das Forderungsmanagement der Stadt weiter. Und dieses ist Teil des Fachbereichs Finanzen. Ob dort solche Bußgeldverfahren gegen Schweizer Autofahrer eingestellt werden, weil der Verwaltungs- und damit der Kostenaufwand zu hoch ist, wollte der stellvertretende Fachbereichsleiter Thorsten Gruber nicht pauschal beantworten. „Wir prüfen das von Fall zu Fall.“ Allerdings räumte Gruber ein, dass es schwer sei, solche Gelder in der Schweiz einzutreiben, weil es mit dem Nachbarland kein Vollstreckungsabkommen für derartige Fälle gebe.  

Die meisten zahlen ihre Bußgelder

Klaus Dullisch sieht ohnehin kein gravierendes Problem: „Die Zahlungsmoral der Schweizer ist in Ordnung.“ Mit anderen Worten: Die meisten zahlen ihre Bußgelder. Dies wird im Lörracher Rathaus vor allem registriert, „seit die Schweizer das über ihr Bankensystem abwickeln können“, erläuterte Dullisch – also keine hohen Bankgebühren bei Auslandsüberweisungen fällig werden.

Entwarnung gibt Dullisch auch bei der Parkmoral der Schweizer Besucher. „Wir haben keine Statistik der Parkvergehen nach Nationalitäten“, meinte er, aber es sei keine Tendenz erkennbar, dass Schweizer häufiger als Einheimische in Lörrach falsch parken würden. Diese Behauptung ist allerdings immer wieder zu hören. Es soll sogar Schweizer geben, die sich über die geringen Bußgelder von zehn oder 15 Euro für falsches Parken lustig machen oder ihr Auto bewusst im Parkverbot stehen lassen.

Stadt hat keinen Einfluss auf bundesweit gültigen Bußgeldkatalog

„Jeder Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes wird solche Beispiele benennen können“, erklärte Dullisch dazu, warnt aber davor, daraus allgemeingültige Rückschlüsse zu ziehen. Ohne Schweizer Bürger zu benennen, meinte Dullisch, es sei sicher richtig, dass die Bußgelder „für einen gewissen Personenkreis nicht schmerzhaft sind“. Aber die Stadt habe keinen Einfluss auf den bundesweit gültigen Bußgeldkatalog.

Einen weiteren, immer wieder auftauchenden Vorwurf griff Hans-Peter Pichlhöfer (Freie Wähler) in der Sitzung des Gemeinderats auf. Er sprach sich dafür aus, die bei der Stadt vorhandenen Parkkrallen häufiger einzusetzen, um Parksünder zu erziehen.

Genau genommen hat der städtische Fachbereich Straßen/Verkehr/Sicherheit von Klaus Dullisch gar keine Parkkrallen. Deren Einsatz hält er im Zusammenhang mit Falschparkern auch nicht für sinnvoll. Mit der Kralle sei bei einem Falschparker, der zum Beispiel vor einer Feuerwehrzufahrt stehe, nichts gewonnen. Hier müsse das Fahrzeug im Notfall aus Sicherheitsgründen abgeschleppt werden. Und dies werde, wenn auch selten, gemacht.

Dullisch erinnert sich an einen Autobesitzer, der sein Fahrzeug trotz deutlich erkennbarer Beschilderung an der Belchenstraße geparkt hatte. Weil er dadurch die Asphaltierungsarbeiten behindert habe, sei das Fahrzeug abgeschleppt worden. Der Autobesitzer klagte laut Dullisch dagegen. Seine Klage wurde jedoch vor Gericht abgeschmettert, und er musste die gesamten Kosten tragen.

Zwei Parkkrallen gibt es aber trotzdem im Rathaus. Diese befinden sich in der Obhut des Fachbereichs Finanzen. Laut Dullisch werden sie beispielsweise dann eingesetzt, wenn der Gerichtsvollzieher bei säumigen Zahlern vor der Tür stehe, um damit Vermögen zu sichern.