Lörrach „Blitzer“ beschäftigen Gericht

Die Oberbadische

20-Jähriger rast mit 69 km/h in Radarfalle an Wallbrunnstraße

Lörrach (dr). Die Radaranlagen an der Wallbrunnstraße sorgen nicht nur für Verärgerung bei Autofahrern. Jetzt haben sie auch das Lörracher Amtsgericht beschäftigt (wir berichteten gestern). Am Donnerstag stand ein 20-Jähriger vor Jugendrichterin Annegret Lange, weil er am 22. Juni um 0.32 Uhr stadtauswärts auf der Wallbrunnstraße mit 69 Stundenkilometern „geblitzt“ worden war.

Für den Beschuldigten ging es vor Gericht um mehr als nur ein saftiges Bußgeld. Er ist „Wiederholungstäter“, da er bereits 2012 mit 25 km/h zuviel auf dem Tacho erwischt worden war. Die Konsequenz: Der Führerschein auf Probe wird nach einem solchen Verstoß verlängert. Bei einem weiteren gravierenden Verstoß wie dem jetzt verhandelten wird möglicherweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet.

Um diese Folgen abzuwenden, bezweifelte der Verteidiger des Beschuldigten die Radar-Messung. Sein Mandant könne unmöglich so schnell unterwegs gewesen sein.

Um die Messgenauigkeit, oder besser die Ungenauigkeit der automatischen Anlage zu beweisen, hatte er ein Sachverständigengutachten verlangt.

Doch der renommierte Gutachter Ulrich Löhle bescheinigte der neuesten Generation der Messanlagen, wie sie auch an der Wallbrunnstraße installiert wurde, eine hohe Genauigkeit und Zuverlässigkeit. „Die Messanlage kontrolliert sich praktisch selber“, führte Löhle aus. Aus seiner Praxis seien ihm nur Ungenauigkeiten von höchstens ein bis zwei km/h bekannt. Selbst wenn man die üblichen drei Stundenkilometer Toleranz abziehe, komme man, großzügig gerechnet, auf eine gefahrene Geschwindigkeit von 64 bis 65 km/h. Hier helfe also alles Rechnen nichts, erklärte die Richterin. Unerheblich sei es auch, ob die Radaranlage an der Wallbrunnstraße umstritten sei.

Also muss der junge Mann eine Buße von 160 Euro zahlen, erhält zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot – weitere Konsequenzen nicht ausgeschlossen. Schon deshalb überlegt der Verteidiger des Beschuldigten, ob er Rechtsbeschwerde einlegen soll.

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