Lörrach Eltern dürfen auf demGehweg radeln

Die Oberbadische

Mobilität: Straßenverkehrsordnung achten

Lörrach. Zum Frühlingsbeginn steigen viele Familien vom Auto aufs Rad um. Die aktuelle Straßenverkehrsordnung (StVO)-Änderung erlaubt es Eltern nun, mit ihren Kindern auf dem Gehweg zu fahren. Umgekehrt dürfen Kinder unter acht Jahren nun auch Radwege benutzen.

Bislang galt die Regelung, dass Kinder bis zu ihrem achten Lebensjahr zwingend den Gehweg nutzen mussten, während Aufsichtspersonen davon ausgeschlossen waren. So entstand ein Widerspruch zur Aufsichtspflicht, da Eltern in gefährlichen Situationen nicht schnell eingreifen konnten, ohne gegen die StVO zu verstoßen. Seit dem 14. Dezember 2016 können radelnde Eltern ihre Aufsichtspflicht im Straßenverkehr nun besser erfüllen, so die Mitteilung der Stadtverwaltung.

Die kürzlich beschlossene StVO-Novelle besagt, dass eine mindestens 16 Jahre alte Begleitperson ein Kind bis zum achten Lebensjahr mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten darf. „Wir begrüßen diese neue Regelung, denn sie ist familienfreundlich und trägt zu mehr Verkehrssicherheit bei“, erklärte Bürgermeister Michael Wilke. Bislang wurde zum Beispiel durch parkende Autos oder Grünflächen der Sichtkontakt zwischen Eltern und Kindern stark eingeschränkt, was zu Unsicherheit auf beiden Seiten führte.

Eine weitere wichtige Änderung erlaubt Kindern unter acht Jahren ab sofort auch die Nutzung von Radwegen. So entfällt die Gehweg-Benutzungspflicht, wenn ein von der Fahrbahn baulich abgetrennter Radweg vorhanden ist. Hier können Begleitperson und Kind gemeinsam Fahrrad fahren.

Auf der Straße markierte Radfahr- oder Schutzstreifen dürfen Kinder weiterhin nicht benutzen.

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