Lörrach Erstmal nur Schilder und Markierungen

Die Oberbadische
Die Grabenstraße soll zur Fußgängerzone umgewidmet werden. Foto: Kristoff Meller Foto: Die Oberbadische

Grabenstraße : Umwidmung zur Fußgängerzone zunächst ohne Polleranlage

Lörrach. Die Stadtverwaltung lud diese Woche die Anwohner und Gewerbetreibenden der Grabenstraße zu einer Informationsveranstaltung zur geplanten Einrichtung einer Fußgängerzone ein. In der Veranstaltung stellte unter dem Vorsitz von Oberbürgermeister Jörg Lutz und Bürgermeister Michael Wilke der zuständige Fachbereich Straßen/Verkehr/Sicherheit den aktuellen Status und die nächsten Schritte vor und nahm die Anregungen der Teilnehmer entgegen.

Der Gemeinderat hatte im September 2016 den Beschluss getroffen, die Grabenstraße in eine Fußgängerzone umzuwandeln. Das aktuelle Märkte- und Zentrenkonzept sieht auch eine Erweiterung der Fußgängerzone für die Grabenstraße vor. Derzeit ist die Straße als Anliegerstraße ausgewiesen, aber durch zahlreiche Zufahrten belastet. Eine Kontrolle der Fahrzeuge im Hinblick auf deren Zufahrtsberechtigung ist aufgrund der dehnbaren Definition einer Anliegerstraße schwer möglich. Zudem darf der Gemeindevollzugsdienst nach geltender Rechtslage im Bereich einer Straße, die dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet ist, nicht in den fließenden Verkehr eingreifen und die Zufahrtsberechtigung kontrollieren.

Die Grabenstraße ist eine der Hauptachsen des Stadtbusses mit etwa 150 Fahrten pro Tag. Nach der derzeitigen Planung sollen die Stadtbusse weiterhin durch diese Verbindung geführt werden. Auch die Tiefgaragenstellplätze und Parkplätze sollen für die Anlieger weiterhin zugänglich sein. Daher soll, wie in den anderen Bereichen der Fußgängerzone, der Anwohner- und Lieferverkehr zu festgelegten Zeiten weiterhin zufahren können. Außerhalb dieser Zeiten ist die Zufahrt nur mit einer Sondergenehmigung des Fachbereichs Straßen/Verkehr/Sicherheit möglich.

Die Kennzeichnung als Fußgängerzone soll zunächst über Schilder und Bodenmarkierungen erfolgen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann gegebenenfalls auch eine Polleranlage installiert werden, um die Zufahrtsmöglichkeiten noch besser auf den berechtigten Personenkreis beschränken zu können.

Von Seiten der Anlieger, bestehend aus Anwohnern und Gewerbetreibenden, gab es Fragen zum Liefer- und Kundenverkehr sowie den Zufahrten zu den Parkhäusern und Parkplätzen. Teilweise wurde die Sorge geäußert, der Geschäftsbetrieb könne durch die eingeschränkte Anfahrbarkeit beeinträchtigt werden. Auch mögliche Alternativen einer geänderten Verkehrsführung wurden angesprochen, um die Anlieger beispielsweise im Riesgässchen, zu entlasten. Klaus Dullisch, Fachbereichsleiter Straßen/Verkehr/Sicherheit, verwies beim Thema Lieferverkehr auf die guten Erfahrungen, die bei der Einrichtung der Polleranlagen in der Fußgängerzone gemacht wurden. Dort haben sich die Lieferanten im Laufe der Zeit an die Öffnungszeiten angepasst. Einer geänderten Verkehrsführung, zum Beispiel im Riesgässchen, erteilte er aufgrund des Busverkehrs eine Absage.

Mit der Veranstaltung ist der Dialog zwischen Verwaltung und Anliegern nicht beendet. Fragen und Anregungen können an den Fachbereich unter Tel. 07621/ 415 342, E-Mail: strassen.verkehr.sicherheit@loerrach.de gerichtet werden.

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