Der Gemeinderat hatte im September 2016 den Beschluss getroffen, die Grabenstraße in eine Fußgängerzone umzuwandeln. Das aktuelle Märkte- und Zentrenkonzept sieht auch eine Erweiterung der Fußgängerzone für die Grabenstraße vor. Derzeit ist die Straße als Anliegerstraße ausgewiesen, aber durch zahlreiche Zufahrten belastet. Eine Kontrolle der Fahrzeuge im Hinblick auf deren Zufahrtsberechtigung ist aufgrund der dehnbaren Definition einer Anliegerstraße schwer möglich. Zudem darf der Gemeindevollzugsdienst nach geltender Rechtslage im Bereich einer Straße, die dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet ist, nicht in den fließenden Verkehr eingreifen und die Zufahrtsberechtigung kontrollieren.
Die Grabenstraße ist eine der Hauptachsen des Stadtbusses mit etwa 150 Fahrten pro Tag. Nach der derzeitigen Planung sollen die Stadtbusse weiterhin durch diese Verbindung geführt werden. Auch die Tiefgaragenstellplätze und Parkplätze sollen für die Anlieger weiterhin zugänglich sein. Daher soll, wie in den anderen Bereichen der Fußgängerzone, der Anwohner- und Lieferverkehr zu festgelegten Zeiten weiterhin zufahren können. Außerhalb dieser Zeiten ist die Zufahrt nur mit einer Sondergenehmigung des Fachbereichs Straßen/Verkehr/Sicherheit möglich.