Lörrach Fingerkuppe abgebissen

Die Oberbadische
Ein Lörracher soll einem anderem Mann eine Fingerkuppe abgebissen haben. Foto: Meller Foto: Die Oberbadische

Gericht: Mann wird schwere Körperverletzung vorgeworfen

Lörrach (dr). Gleich in mehrfacher Hinsicht mit einem ungewöhnlichen Fall musste sich das Schöffengericht Lörrach am Montag befassen. Angeklagt war ein 49 Jahre alter Mann aus Lörrach. Ihm wurde vorgeworfen, einem 41-jährigen in einer Bar in Stetten die Fingerkuppe des rechten Ringfingers abgebissen zu haben.

Die zweite Besonderheit ist ein wahrer Verhandlungsmarathon. Das Verfahren wurde bereits vor einem Einzelrichter verhandelt. Der Angeklagte war in dieser Verhandlung wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg als Berufungsinstanz hatte festgestellt, dass ein Einzelrichter kein Urteil wegen schwerer Körperverletzung fällen darf. Zuständig sei allein das Schöffengericht. Der Fall wurde nach Lörrach zurückverwiesen. Alles zurück auf Anfang.

So ging es also am Montag wieder von vorne los. Am frühen Morgen des 2. März 2014 war es zu dem Vorfall gekommen. Es sei die Nacht nach der „Gugge-Explosion“ in Lörrach gewesen. In der Bar in Stetten wären nach 1 Uhr nur noch fünf Gäste und der Wirt gewesen. Der Angeklagte gab an, dass er in eigentlich ruhiger Atmosphäre mit einer Frau gescherzt habe. Die Männer hätten das als „Anmache“ aufgefasst und den Beschuldigten gebeten, damit aufzuhören.

An den eigentlichen Vorfall kann sich der Angeklagte nicht erinnern, gab er an. Er sei wohl kurz ohnmächtig gewesen, weil er möglicherweise von hinten niedergeschlagen worden sei. Als er zu sich gekommen sei, habe er etwas im Mund gehabt und alles sei voller Blut gewesen.

Ein unbeteiligter Gast sagte aus, dass er es gesehen haben müsste, wenn jemand den Beschuldigten niedergeschlagen hätte. Aber er habe nichts wahrgenommen.

Der Geschädigte habe immer noch Schmerzen, da der Finger überempfindlich sei. Immer wieder sei er in der Handchirurgie in Schopfheim gewesen. Da sich in dem Finger eine Infektion breit gemacht habe, hätten die behandelten Ärzte sogar überlegt, den Finger zu amputieren. Seit dem Vorfall vor gut zwei Jahren ist der Geschädigte arbeitsunfähig.

Erst während der Verhandlung wurde der Nachnahme eines weiteren Gastes bekannt, der möglicherweise den Angeklagten in der fraglichen Nacht niedergeschlagen haben könnte. Dieser Zeuge soll jetzt vernommen werden, weswegen die Verhandlung um eine Woche unterbrochen wurde. Wir berichten weiter.

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