Lörrach Flächen auf dem Prüfstand

Die Oberbadische

Wohnungsbau: Verwaltung informiert über potenzielle Neubaugebiete / MMZ-Areal rasch zu erschließen

Von Bernhard Konrad

Lörrach benötigt dringend neuen Wohnraum. Wann und wo dieser gebaut werden könnte, wurde kürzlich im Gemeinderat erörtert.

Die Ausgangslage Bereits Ende des Jahres 2013 hat der Gemeinderat der neuen „Projektkommission Wohnraumentwicklung 2020 Plus“ den Auftrag gegeben, Möglichkeiten der Wohnraumentwicklung in Lörrach zu analysieren und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Zwischenzeitlich wurden etliche Optionen geprüft und bewertet. Nun wurde den Stadträten der Stand der Dinge erläutert. Herausforderung und Strategie Rund 250 Neubauwohnungen braucht die Stadt pro Jahr – demnach 2500 Einheiten bis zum Jahr 2025. Klar ist: Dieses Ziel wird schwer zu erreichen sein – und wenn, dann nur „mit einem ganzen Strauß an Maßnahmen“, so Fachbereichsleiterin Monika Neuhöfer-Avdic, zu denen neben der Erschließung neuer Baugebiete zwingend auch die weitere Verdichtung und Facetten der Regionalplanung gehören – sprich: der Austausch mit Kommunen im Wiesental zur Entwicklung einer Gesamtstrategie beim Thema Wohnraum und Gewerbeflächen entlang der Regio-S-Bahn.

Innerhalb der Projektkommission Wohnraumentwicklung wurden die beiden Arbeitsgruppen „Neubaugebiete“ und „Flüchtlinge“ geschaffen, deren Unterbringung ebenfalls berücksichtigt werden muss. Erstere hat sich mit den drei potenziellen Neubaugebieten Salzert (Alte Rheinfelder Straße), „Bühl III“ und dem MMZ-Areal auseinandergesetzt. NEUBAUGEBIETE: DIE BEWERTUNG Das MMZ-Areal Zeitlich lasse sich die Bebauung des MMZ-Areals am schnellsten verwirklichen. Nach einem zügigen Wettbewerbsverfahren sei eine Bebaubarkeit ab Anfang/Mitte 2017 denkbar. Wie berichtet, ist auch das Landratsamt an diesem Standort für seine Erweiterung interessiert. Mit diesem „wäre eine gute Übergangslösung bis zum Bau des zweiten Standorts anzustreben“, so die Verwaltungsvorlage. Indes sprachen sich viele Stadträte, darunter Christdemokrat Ulrich Heuer, dafür aus, das gesamte MMZ-Areal der dringend notwendigen Wohnbebauung zuzuführen. Unabhängig hiervor muss sich die Stadt mit dem Thema der wegfallenden Parkplätze beschäftigen. Bühl III Ein zeitnaher Flächenkauf in den kommenden Monaten auf dem „Bühl III“ sei die Grundlage eines anschließend Bebauungsplanverfahrens für den ersten Bauabschnitt, das mindestens zwei Jahre dauern werde. Mit vorgeschaltetem Planungswettbewerb wäre eine Erschließung und anschließende Bebauung im Idealfall somit ab Ende 2019 möglich. Drei Salzert -Flächen Eine Bebauung auf dem Salzert ist mit dem längsten Zeithorizont verbunden. Hier rechnet die Verwaltung mit einer Bebaubarkeit in frühestens vier bis fünf Jahren – mit Änderungsverfahren des Landschaftsschutzgebietes rund zwei Jahre später. Nord-Ost: Trotz verhältnismäßig einfacher technischer Rahmenbedingungen sei das Gebiet aufgrund der Erschließungsführung durch den Wald mit massiven arten- und umweltschutzrechtlichen Hindernissen kurzfristig nicht als Baugebiet nutzbar. Zudem stünden geringen Erschließungskosten sehr hohe Ausgleichskosten gegenüber. Perspektive: langfristig denkbar Nord-West: Aufgrund der zusätzlichen Straße und Abwasserbauten ein „aufwändiges und teures Baugebiet“, so die Stadt. Es scheine aber die am besten umsetzbare Variante auf dem Salzert zu sein. Die aufwändige Ableitung des Kanals über die Talsohle (Vorengeleweg) sei auch eine Zukunftsinvestition für potenzielle weitere Erweiterungen. Perspektive: Aufwändig zu erschließen, aber mittelfristig machbar. Süd: Trotz des hohen Verfahrensaufwands in punkto Waldumwandlung und Eingriffen in ein Landschaftsschutzgebiet sowie der „nur befriedigenden Lage“ erscheine das Areal auf Grund des niedrigen Flächenverbrauchs und geringen Erschließungskosten sowohl ökonomisch als auch ökologisch sehr attraktiv. Perspektive: Gesprächsaufnahme mit Landratsamt und Regierungspräsidium, um grundsätzliche Möglichkeiten und den Zeithorizont zu erfassen.

Füsslerareal Das Füsslerareal biete sich langfristig eher nicht als Wohnstandort an, könne aber in der aktuellen Situation als Standort für die temporäre und verdichtete Anschlussunterbringung von asylsuchenden Menschen für die Dauer von fünf bis zehn Jahren gut genutzt werden.

Der Verwaltungsauftrag Die Verwaltung wurde vom Gremium beauftragt, die beschriebenen Varianten einer Salzertbebauung mit Landratsamt und Regierungspräsidium abzuklären. Beim Gebiet Bühl III soll der 1. Bauabschnitt in Angriff genommen werden.

Das MMZ-Areal soll für Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Landratsamt sollen Gespräche für eine gute Übergangslösung sowie zum Bau des zweiten Standorts geführt werden.

Sollte sich dieser nicht finden lassen, ist für das MMZ-Areal eine Mischung aus überwiegender Wohnnutzung und dem zweiten Standort des Landratsamts vorzusehen. Wie der stellvertretende Fachbereichsleiter Gerd Haasis am Dienstag auf Nachfrage unserer Zeitung erläuterte, sei die Stadt aber nach wie vor zuversichtlich, für das Landratsamt eine Alternative zum MMZ-Areal zu finden.

Und: Die Möglichkeit zur Nachverdichtung im Bestand soll durch Überarbeitung von Bebauungsplänen weiter vorangetrieben werden.

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